Steuern: Freibetrag für Mitarbeiteraktien steigt
Der Finanzausschuss des Bundestags hat eine Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiteraktien von 360 auf 1440 Euro beschlossen.
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Die Große Koalition will damit im Fondsstandortgesetz Mitarbeiteraktien stärker fördern. Hintergrund ist, dass es für Arbeitnehmer bisher aus steuerlicher Sicht nicht sehr attraktiv ist, Anteile an der Firma des Arbeitgebers zu übernehmen. Der Steuerfreibetrag für Vermögensbeteiligungen liegt bei lediglich 360 Euro jährlich.
Darüber hinausgehende finanzielle Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen müssen als Arbeitslohn (Sachbezug) versteuert werden. Das soll sich für Vermögenbeteiligungen, die ab 1. Juli 2021 von Unternehmen auf Arbeitnehmer übertragen werden, ändern. Der steuerfreie Höchstbetrag soll dann auf 1440 Euro Euro pro Jahr steigen.
Mitarbeiteraktien seien ein gutes Instrument für Arbeitnehmer, um am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Unternehmen teilzuhaben und Vermögen aufzubauen, sagte die Chefin des Deutschen Aktieninstituts, Christine Bortenlänger. Die Vervierfachung des Freibetrags sei ein richtiger Schritt, die Beschäftigten zu unterstützen.
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