Formfehler

Baugeld: Millionen fehlerhafte Immo-Verträge

17.08.13 14:00 Uhr

Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg sind zwei von drei Darlehensverträgen für Immobilien fehlerhaft und daher ungültig.

von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag

Eine gute Nachricht für alle Darlehensnehmer, die ihren Kontrakt gekündigt haben und oft fünfstellige Vertragsstrafen, sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen mussten oder noch zahlen müssen. Sie können nun Geld zurückfordern oder müssen weniger zahlen.

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Hintergrund: Die Widerrufsbelehrungen waren in 200 der 300 untersuchten Fällen falsch formuliert oder wiesen andere zum Teil simple Formfehler auf. Trotz der kleinen Stichprobe finden sich in ihr fast alle Großbanken und viele Sparkassen, Volksbanken und Vermittler wieder. „Angesichts von rund 15 Millionen Darlehensverträgen, die bundesweit laufen, gibt es die Fehler also millionenfach“, sagt Edda Castelló, Finanzierungsexpertin der Verbraucherzentrale. Nach Angaben des Verbraucherportals biallo.de wurden in Deutschland Darlehen über 900 Milliarden Euro aufgenommen.

Immer wieder beharken sich Darlehensnehmer und Banken wegen der Widerrufsbelehrung. So hat das Landgericht Ulm unlängst einen Darlehensvertrag der Sparkasse Ulm gekippt. Die Belehrung hebe sich nicht deutlich vom übrigen Vertragstext ab, erklärten die Richter (Az. 10 O 33/13 KfH).

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Richter auf der Seite der Kreditnehmer
Bundesweit gibt es Tausende solcher Fälle. Timo Gansel, Inhaber der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte, hat einige Hundert zugunsten der Kreditnehmer abschließen können. Für ihn liegt der Grund in den komplexen Vorgaben der Muster­widerrufsbelehrung, die 2002 als Anhang ins Bürgerliche Gesetzbuch kam und wiederholt geändert wurde. „Kaum eine Bank hat es vermocht, das Muster richtig umzusetzen. Die Rechtsprechung ist hier sehr verbraucherfreundlich“, so Gansel.

Doch nicht alle Verbraucher profitieren von der Rechtsprechung gleichermaßen: Wer seinen Kredit aus triftigen Gründen wie etwa wegen eines beruflich bedingten Umzugs kündigen musste, hat es nun durch die Formfehler leicht. Eine Vorfälligkeitsentschädigung steht der Bank beim Widerruf nicht zu. Auch wer sein Darlehen bereits gekündigt und eine Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung gezahlt hat, kann dieses Geld jetzt zurückfordern. Das Widerrufsrecht verjährt nicht.

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Doch der Teufel steckt im Detail. „Laien finden die Fehler kaum“, erklärt Gansel. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet an, die Verträge zu kontrollieren. „Wer falsche Widerrufsbelehrung nutzen will, um günstig umzuschulden, muss sich aber auf zähe Verhandlungen einstellen“, warnt Castelló. Bislang sei in diesen Fällen noch keine Bank eingeknickt, erklärt sie.

Auf Seite der Banken ist es ruhig. Vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband heißt es lapidar: Die Probleme seien bekannt. Es handle sich aber um Einzelfälle, die geprüft würden.