Risikolebensversicherung - Vertragsdetails und Vertragswechsel
Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung gewählt werden? Und was muss ich tun, wenn ich einen besseren Versicherungsanbieter gefunden habe?
Die Höhe der Versicherungssumme
Wie hoch die Versicherungssumme ausfallen soll, ist davon abhängig, wie groß das finanzielle Polster sein muss, das den Hinterbliebenen im Todesfall zur Verfügung stehen soll. Wichtig ist dabei die persönliche Situation des Versicherungsnehmers: Hat der Ehe-/Lebenspartner eigene Rentenansprüche? Befinden sich Kinder in der Ausbildung, während dieser finanzielle Unterstützung nötig ist? Wieviel Geld ist monatlich notwendig, um den aktuellen Lebensstandard aufrecht halten zu können? Gibt es Kredite – insbesondere für Immobilien – die im Todesfall weiter bedient werden müssen? Experten raten im Allgemeinen dazu, rund das Fünffache des Bruttojahresarbeitslohns als Anhaltspunkt für die Versicherungssumme zu nehmen.
Nachträgliche Anpassungen
Generell können Versicherungsnehmer versuchen, nach Abschluss der Risikolebensversicherung Anpassungen vornehmen zu lassen. Hat sich der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers im Vergleich zum Vertragsabschluss verbessert oder will man den Risikozuschlag wieder loswerden – etwa weil man das Rauchen oder ein risikoreiches Hobby aufgegeben hat – kann man dies beim Versicherer anmelden. Dieser wird in vielen Fällen einer nachträglichen Anpassung der Prämie stattgeben, ist dazu allerdings nicht verpflichtet. Optimalerweise ist eine entsprechende Klausel bereits im Versicherungsvertrag verankert.
Neben der Risikogruppe können sich auch die persönlichen Gegebenheiten eines Versicherungsnehmers im Vertragsverlauf ändern. Eine Heirat, Kinder oder der Kauf einer Immobilie sind Gründe, die Versicherungssumme oder Nutznießer der Risikolebensversicherung nachträglich anzupassen. Hat man im Vorfeld eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, geht das vergleichsweise problemlos.
Wechsel der Versicherung
Ein Vergleich des möglicherweise seit Jahren bestehenden Vertrages mit neuen Versicherungsangeboten im Bereich Risikolebensversicherung lohnt sich. Denn in den letzten Jahren haben sich die Leistungen der verschiedenen Versicherer weitgehend angeglichen, die Tarife unterscheiden sich aber teils erheblich.
Wurde bereits eine Versicherungsvertrag abgeschlossen, kann dieser zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt werden. In der Regel bedeutet dies eine Frist von einem Monat zum Ende des vereinbarten Zahlungsabschnittest. Bezahlt man seine Risikolebensversicherung also jährlich, muss man dem alten Versicherer zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Beachten sollte man, dass der neue Vertrag unter neuen Voraussetzungen geschlossen wird. Der Versicherungsnehmer wird in der Regel älter sein als beim Abschluss seiner ursprünglichen Versicherung, was seine Risikoprämie steigern könnte.
Ein Vergleich lohnt sich aber insbesondere dann, wenn sich die persönlichen Umstände des Versicherungsnehmers geändert haben.
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