Wie komme ich raus aus der privaten Krankenversicherung?
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von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
In Ihrem Text "Wechseln und Sparen" in Ausgabe 41 vom 10. Oktober las ich, dass ein Monat angestellte Tätigkeit unterhalb der derzeitigen Entgeltgrenze ausreichen würde, um aus der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche wechseln zu können. Wo ist das geregelt und reicht es, einen Monat in Teilzeit zu arbeiten?
€uro am Sonntag: Die einmonatige Frist ist zwar nicht explizit im Sozialgesetzbuch festgeschrieben, sie gilt aber faktisch. Dabei reicht es nicht, einen beliebigen Monat im laufenden Jahr Teilzeit zu arbeiten, um dadurch unter die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 54 900 Euro zu rutschen.
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Der rechtlich einwandfreie Weg ist folgender: Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren zum Beginn eines Jahres einen Vertrag auf Teilzeit. Dabei sollte das voraussichtliche Jahreseinkommen unter der JAEG liegen. Anschließend arbeitet der Angestellte einen Monat lang entsprechend dem Vertrag und stockt im Februar wieder auf 100 Prozent auf. Hintergrund: Für die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen reicht es, dass der Arbeitnehmer zum Jahresbeginn gemäß seinem Vertrag voraussichtlich weniger als 54 900 Euro brutto verdienen wird. (Wer bereits vor 2009 privat versichert war, muss einen Vertrag vereinbaren mit einen voraussichtlichen Jahresgehalt unter 48 600 Euro.) Ob er anschließend einen neuen Vertrag vereinbart, durch den er - etwa wieder ab Februar - Vollzeit arbeitet, ist zweitrangig. In diesem Fall reicht ein Monat mit einem niedrigeren Einkommen, um wieder in die Gesetzliche zurückzukehren und auch dort, später dann als freiwilliges Mitglied, zu bleiben.
Das setzt jedoch voraus, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufeinander verlassen können. In jedem Fall sollte der Wechsel vor dem 55. Geburtstag erfolgen. hm
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