Euro am Sonntag

Was tun, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt?

21.11.15 16:00 Uhr

Was tun, wenn die Bausparkasse den Vertrag kündigt? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.

von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag

Wir haben seit 1993 einen Bausparvertrag bei der LBS. Im Mai hat uns die Bausparkasse eröffnet, dass unser Vertrag gekündigt wird. Dem haben wir widersprochen, aber ohne Erfolg. Unser Geld wird bald überwiesen. Unser Anwalt meint, wir sollten klagen, unsere Chancen seien gut. Wie schätzen Sie die Situation ein, gibt es Urteile, auf die man sich berufen kann?

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€uro am Sonntag: Sie gehören zu einer stetig wachsenden Gruppe von Bausparern (inzwischen sind es weit über 200 000), die alte, hoch verzinste Verträge haben, deren Bausparsumme aber noch nicht erreicht ist. Eigentlich haben Sie das Recht, Ihren Vertrag weiter zu besparen, denn ein Bausparvertrag kann erst dann von der Bausparkasse gekündigt werden, wenn die Bausparsumme erreicht ist.

Viele Institute kündigen Verträge wie den Ihren trotzdem. Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14), das vereinfacht ausgedrückt besagt, dass zuteilungsreife Verträge, deren Darlehen länger als zehn Jahre nicht abgerufen wurde, seitens der Bausparkasse gekündigt werden dürfen. Leider haben sich im vergangenen Jahr viele Gerichte dieser Rechtsprechung angeschlossen. Was aber noch lange nicht heißt, dass eine Klage keinen Erfolg haben kann. Solange es kein richtungsweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gibt, liegt es völlig im Ermessen des jeweiligen Gerichts, ob die Bausparkasse kündigen darf oder nicht.

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Sollten Sie sich also entschließen zu klagen, brauchen Sie unter Umständen einen langen Atem. Sie würden nämlich von einem Urteil des BGH, das sicher irgendwann in mehreren Monaten oder einigen Jahren kommen wird, nur dann profitieren, wenn Sie bis dahin noch im Prozess sind. Im Klartext: Sollten Sie in erster Instanz verlieren, müssten Sie in die nächste Instanz gehen und so weiter. Lassen Sie ein Urteil gegen sich rechtskräftig werden, haben Sie im Fall eines BGH-Urteils zugunsten der Bausparer keinerlei Ansprüche.

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