Das müssen Sie wissen, wenn Sie früher in Rente gehen wollen
Vorzeitig raus aus dem Job - das muss kein Traum bleiben. Wer gut plant, kann es schaffen. €uro am Sonntag hat errechnet, wie hoch genau die nötige Summe ist, wie Sie dafür richtig anlegen und was sonst zu beachten ist.
von G. Haberer, S.
Haberer und M. Reim, Euro am Sonntag
Möchten Sie das nicht auch: einfach nur die Seele baumeln lassen, Reisepläne verwirklichen, mehr Zeit mit der Familie verbringen oder Hobbys ausbauen? Aber vor allem: früher aufhören zu arbeiten. Und zwar dann, wenn Sie es wollen, und nicht erst zu dem Zeitpunkt, den Ihnen der Staat vorschreibt. Dieser Wunsch vieler Arbeitnehmer ist keineswegs utopisch, sondern durchaus zu realisieren - wenn man rechtzeitig dafür spart und genug Geld auf der hohen Kante hat.
Das Problem dabei: Es müssen ja nicht nur die Jahre bis zum regulären Renteneintritt finanziell überbrückt werden. Zwangsläufige Folge der eigenen Frührente sind außerdem Einbußen bei der staatlichen Rente, denn fehlende Beitragszeiten und Rentenabschläge hinterlassen lebenslange Defizite. Und nicht zu vergessen ist die ohnehin bestehende normale Versorgungslücke, da auch die ursprünglich zu erwartende Rente sicher nicht gereicht hätte, um den gewünschten Lebensstandard im Alter zu halten. Schließlich will man persönliche Pläne sowohl im vorzeitigen als auch später im gesetzlichen Ruhestand auf dem gewohnten Niveau verwirklichen.
Drei Szenarien
Doch wie viel Kapital ist eigentlich tatsächlich notwendig, um sich vor der eigentlichen Rente eine längere Auszeit zu finanzieren? Wie viel Geld muss man dafür jeden Monat zurücklegen? Und wie spart man möglichst kostengünstig, aber dennoch renditestark an?Die Antworten darauf sind von vielen Faktoren abhängig. Etwa dem eigenen Alter, der daraus resultierenden individuellen Regelaltersgrenze, dem bereits vorhandenen Vermögen, der gewünschten Dauer der Auszeit und den gewünschten monatlichen Auszahlungen in der Auszeit. Zudem müssen Annahmen zu Inflation und den erwarteten Renditen getroffen werden.
€uro am Sonntag hat deshalb für drei Musterfälle - für 60-, 50- und 40-Jährige - mehrere Szenarien durchgespielt (siehe Tabellen unten). Für jeden Fall wurden Kapitalbedarf und notwendige Sparraten für Auszeiten von einem, drei und fünf Jahren errechnet, wenn im Monat brutto jeweils so viel Geld zu Verfügung stehen soll, wie es heute einer Kaufkraft von 5.000, 3.000 oder 2.000 Euro entspricht. In einer Variante wurde durchgespielt, dass noch gar kein Kapital angespart worden ist. In einer zweiten ist unterstellt, dass bereits 50.000 Euro für die ein- oder mehrjährige Auszeit vorhanden sind.
Inflation beachten
Weitere Annahme: zwei Prozent Inflation. Zwar ist die Teuerung derzeit mit unter einem Prozent deutlich niedriger, doch von 1950 bis Ende 2014 lag sie bundesweit im Schnitt bei 2,60 Prozent. Und keiner weiß, ob sie sich diesem Durchschnittswert nicht wieder annähern wird. Sollte sie so niedrig bleiben wie heute, umso besser. Dann erwüchse daraus ein kleiner Puffer. Denn der Kapitalbedarf wurde inflationiert. Bei den Rechnungen wurde also ermittelt, wie viel Geld zu Beginn der Auszeit in einigen Jahren vorhanden sein muss, damit auch der inflationsbedingte Kaufkraftverlust ausgeglichen wird.Und so kommt es, dass ein heute 60-Jähriger, der sich eine einjährige Auszeit bei monatlich 5.000 Euro Kaufkraft gönnen will, nur 66.100 Euro benötigt, während ein 50-Jähriger dafür schon 82.400 Euro braucht. Doch um diese anzusparen, hat er zum einen elf Jahre und zwei Monate mehr Zeit. Und dank längerer Ansparphase wirkt in dieser Zeit der Zinseszinseffekt stärker (siehe Tabellen).
Zudem wurde angenommen, dass das benötigte Kapital zu Beginn der Auszeit komplett zur Verfügung steht. In der Auszahlphase kann dann so risikoarm angelegt werden, dass lediglich die Inflation ausgeglichen wird. Genauso wird auch bei bereits vorhandenem Vermögen verfahren: Soweit das Geld für die Auszeit tatsächlich benötigt wird, soll lediglich für Inflationsausgleich gesorgt werden. Waren zur Sicherung der Auszeit weniger als die vorhandenen 50 000 Euro nötig, wurde unterstellt, dass das überschüssige Geld so renditestark angelegt wird wie die Sparraten.
In Sachen Rendite wurden jeweils vier Szenarien durchgespielt: In der pessimistischsten Variante verzinst sich das angesparte Geld nicht. Es liegt sozusagen unterm Kopfkissen oder auf einem unverzinsten Konto. Daneben wurde mit jährlichen Verzinsungen von 2,5 Prozent, 5,0 Prozent sowie 7,5 Prozent gerechnet.
Doch Vorsicht: Dabei handelt es sich um Nachsteuerrenditen, die zur Erreichung des Sparziels notwendig sind. Angenommen, der Sparerfreibetrag ist ausgeschöpft und das angesparte Kapital so angelegt, dass erst am Ende der Ansparphase Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,375 Prozent fällig werden, muss vor Steuern eine Rendite von 3,4 Prozent erzielt werden, damit netto 2,5 Prozent übrig bleiben. Um netto auf 5,0 Prozent zu kommen, ist eine Vorsteuerrendite von rund 6,8 Prozent notwendig. Und bei 7,5 Prozent netto sogar knapp 10,2 Prozent. Das schafft über längere Zeiträume kaum einer. Tipp: maximal mit einer Nachsteuerrendite von 5,0 Prozent planen. Das ist ambitioniert genug.
Natürlich möchten die meisten eine möglichst lange Auszeit mit möglichst hohen monatlichen Zahlungen. Doch das dürfte für viele ein Traum bleiben, so die Ergebnisse der Rentensimulation. Am ehesten können 40-Jährige, die bereits 50.000 Euro angespart haben, das zusätzliche Kapital für eine längere Auszeit zusammenbekommen. Wollen sie in 22 Jahren bereits fünf Jahre vor der gesetzlichen Rente in den Ruhestand gehen reichen ihnen - bei 5,0 Prozent Nachsteuerrendite und monatlichen Zahlungen, die der heutigen Kaufkraft von 2.000 Euro entsprechen - monatliche Sparraten von 225 Euro. Wollen sie 3.000 Euro Kaufkraft im Monat, müssten sie, bei sonst gleichen Bedingungen, schon 418 Euro im Monat ansparen. Und für 5.000 Euro sogar 803 Euro.
Eine dreijährige Auszeit ist da leichter drin: Die Monatsrate für 2.000 Euro monatliche Kaufkraft liegt bei 64 Euro, für 3.000 Euro bei 168 Euro und für 5.000 Euro immerhin bei 376 Euro. Dagegen ist ein Jahr Auszeit ein Kinderspiel: Bei 2.000 und auch bei 3.000 Euro im Monat darf der 50-jährige potenzielle Frührentner mit 50.000 Euro Vermögen jeden Monat sogar Geld abheben und die Auszeit ist immer noch möglich. Dies wird in den Tabellen auf den vorherigen Seiten durch negative Sparraten signalisiert. Sogar 5000 Euro im Monat sind für ihn ein Klacks. Bei fünf Prozent Nachsteuerrendite muss er im Monat lediglich 27 Euro ansparen. Selbst wenn er das Geld unters Kopfkissen legt, steigt die Sparrate nur auf 54 Euro.
Je älter, desto aufwendiger
Viel heftiger erwischt es 60-Jährige, die noch nichts zurückgelegt haben. In diesem Fall dürfte Otto Normalverdiener maximal eine einjährige Auszeit bei monatlichen Auszahlungen mit 2.000 Euro Kaufkraft aufbauen können: Bei 2,5 Prozent Nachsteuerrendite muss er dafür 430 Euro im Monat zurücklegen. Selbst bei 5,0 Prozent sinkt die Rate nur auf 404 Euro. Wer mit 60 dagegen noch schnell eine fünfjährige Auszeit vor die Rente schalten will, müsste dafür in zehn Monaten 305.000 Euro ansparen, was selbst bei 7,5 Prozent Rendite nach Steuern Monatsraten von 29.591 Euro erfordern würde. Doch wer solche Raten zahlen kann, hat wohl schon so viel Geld gespart, dass er sich auch sofort eine etwas längere Auszeit gönnen könnte.Für alle, die kein so gutes Polster haben, bleibt die Frage: "Wie baue ich mir am besten ein solches Vermögen auf?" Ein guter Weg sind Zielsparfonds, hierfür gibt es auf den Seiten 22 und 23 einige Vorschläge. Klar ist auch: Ein vorzeitiger Ruhestand ist zumeist nur dann drin, wenn man ihn privat finanziert. Denn in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Möglichkeiten des vorgezogenen Ruhestands immer weiter beschnitten - von Ausnahmen wie der "Rente mit 63" mal abgesehen, die aber auch nur ein paar wenigen teuer bezahlte Vorteile verschafft.
Dennoch ist es wichtig zu wissen, mit wie viel gesetzlicher Rente man rechnen kann. Generell gilt: Je mehr und je länger man in die Rentenkasse eingezahlt hat, desto mehr gibt es im Alter. Wer als pflichtversicherter Arbeitnehmer in den alten Bundesländern im Jahr exakt so viel verdient wie der Durchschnitt der abhängig Beschäftigten, erhält einen sogenannten Entgeltpunkt - das ist die Währung der Rentenversicherung.
Wer mehr verdient als der Durchschnitt, erhält mehr Punkte. Wer weniger verdient, weniger. Im Osten ist die Berechnung komplizierter, jedoch gibt es hier bei gleichem Lohn mehr Punkte. Jeder Punkt entspricht derzeit in den alten Ländern 29,21 Euro Monatsrente, in den neuen 27,05 Euro. Wer also 45 Entgeltpunkte angesammelt hat, erhält im Westen monatlich 1.314,45 Euro Regelaltersrente, im Osten 1.217,25 Euro. Zudem gibt es Zu- und Abschläge, wenn die Rente nicht bei Erreichen der Regelaltersgrenze fließen soll, sondern später oder früher.
Doch welche Varianten der gesetzlichen Altersrente gibt es überhaupt, welche Alternativen zur gesetzlichen Rente existieren für Angestellte? Hier die Antwort:
Aktuelles Alter 40 Jahre
Aktuelles Alter 50 Jahre
Aktuelles Alter 60 Jahre
So lesen Sie die Tabellen:
Generelle Angaben: Alter, Geburtsjahr und Regelaltersgrenze. Letztere wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für jeden ab Jahrgang 1964 gilt eine Grenze von 67 Jahren. In den Tabellen erfolgen die Berechnungen ohne Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Als jährliche Inflationsrate werden zwei Prozent angenommen. Die Sparrate wird vorschüssig berechnet. Es wird also angenommen, dass man jeweils zu Monatsbeginn einzahlt und schon für den ersten Monat Zins erhält. Die Verzinsung erfolgt außerdem unterjährig. Es wird also für jeden ein Zins errechnet, was für einen höheren Zinseszins sorgt.
1.) Es ist kein Vermögen vorhanden. Alles muss angespart werden.
2.) Es sind bereits 50.000 € vorhanden. Nur das noch fehlende Kapital muss angespart werden. Dabei wird unterstellt, dass sich das vorhandene Kapital bis zur Höhe des für die jeweilige Auszeit notwendigen Kapitalbedarfs jeweils in Höhe der Inflationsrate verzinst. Ist mehr Kapital vorhanden als benötigt, verzinst sich das überschüssige Geld in gleicher Weise wie die Sparraten.
3.) Drei Varianten zur vorgezogenen Rente: ein Jahr, drei Jahre und fünf Jahre.
4.) Gibt den Beginn der vorgezogenen Rente an. Dieser Zeitpunkt bestimmt sich aus gewünschter Dauer der Auszeit, jeweiligem Alter und daraus resultierend aus dem regulären Renteneintrittsalter. Beim 60-Jährigen ergibt sich wegen der Berechnung der Regelarbeitsgrenze ein ungerader Wert. Aus dem Beginn der Auszeit ergibt sich die Dauer der Ansparphase.
5.) Gibt an, wie viel Kapital zu Beginn der vorgezogenen Rente vorhanden sein muss, damit die gewünschte monatliche Bruttorente über die gesamte Auszeit fließen kann. Dabei wird unterstellt, dass das Kapital bis zum Beginn der Auszeit angespart wird und sich während der Auszeit lediglich in Höhe der Inflation verzinst. Hinweis: Hier wird unterstellt, dass kein Vermögen vorhanden ist. Der Kapitalbedarf ist auf glatte 100-Euro-Beträge aufgerundet.
6.) Gibt an, wie hoch die monatliche Sparrate bei einer Rendite des angesparten Kapitals von 0,0 %/ 2,5 %/5,0 %/7,5 % sein muss, um bis zum Beginn der Auszeit das notwendige Kapital zu erwirtschaften. Hinweis: Bei den Renditeangaben handelt es sich um Nachsteuerrenditen.
7.) analog zu 5.) Jedoch wird hier unterstellt, dass bereits 50.000 € vorhanden sind. Nur der restliche Kapitalbedarf ist noch anzusparen. Hinweis: Ein negativer Kapitalbedarf bedeutet, dass (ohne Kapitalentnahme) zu Beginn der Auszeit mehr Kapital vorhanden ist als nötig. Beispiel: "-21.100" bedeutet, es sind 21.100 Euro mehr vorhanden als benötigt.
8.) analog zu 6.) Jedoch sind die Sparraten deutlich geringer, da wegen des vorhandenen Kapitals bedeutend weniger angespart werden muss. Negative Werte bedeuten, dass monatlich entsprechende Summen ausgegeben werden könnten und die Auszeit wäre immer noch finanziert.
9.) Gewünschtes monatliches Bruttoeinkommen: Es wird unterstellt, dass über die gesamte Auszeit eine Rente gezahlt wird, die der heutigen Kaufkraft von 5.000 €, 3.000 € oder 2.000 € entspricht.
Staatlich, aber nicht stattlich
Altersvorsorge: Die gesetzliche Rente ist alles andere als üppig - und alle, die ihr Arbeitsleben früher beenden wollen, erhalten noch weniger. Dennoch ist sie für die meisten Angestellten mit Ausstiegsplänen ein entscheidendes Element. Welche Varianten gibt es, und wie sehen die Alternativen zur gesetzlichen Rente aus?Regelaltersrente
Seit 2012 steigt die Altersgrenze, ab der regulär Rente bezogen werden kann. Der Jahrgang 1949 muss bereits drei Monate über den 65. Geburtstag hinaus arbeiten, um regulär Altersrente zu beziehen. Diese Regelaltersgrenze steigt bis zum Jahrgang 1964 auf 67 Jahre an. Wer bei Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze mindestens auf fünf Versicherungsjahre kommt, erhält seine individuelle Altersrente ohne Abschläge.Rente für langjährig Versicherte
Wer bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze aufhören will zu arbeiten, kann das nur, wenn er dann auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommt. Da- bei werden auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehe-/Lebenspartnern sowie Minijobs berücksichtigt, ebenso Zeiten schulischer Ausbildung, Schwangerschaft oder Kindererziehung. Doch vorgezogene Rente gibt es nur mit Abschlag: Je Monat, den die Rente früher fließt, beträgt dieser 0,3 Prozent. Andererseits: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhält je Monat Zusatzarbeit 0,5 Prozent mehr. Selbst mit Abschlägen kann Altersrente in der Regel frühestens mit 63 bezogen werden.Rente mit 63
Diese politisch höchst umstrittene Variante startete 2014. Sie modifiziert die schon bis dato mögliche "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", die 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Nur zwei Punkte wurden verändert: Die Altersgrenze sinkt vorübergehend um zwei Jahre und der Kreis der Anspruchsberechtigten ist größer.Teilrente
Sind die Bedingungen für eine vorgezogene Rente erfüllt, kann diese auch teilweise bezogen werden: zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln. Die Vorteile: je geringer die Teilrente, desto mehr darf hinzuverdient werden. Und für den Teilzeitjob werden weiter Rentenbeiträge gezahlt, die später die volle Altersrente erhöhen.Unabhängig von der gesetzlichen Rente können Arbeitnehmer auf Altersteilzeit und Wertguthaben zurückgreifen, um den Job früher an den Nagel zu hängen. Mit Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge lässt sich die Rente aufstocken (die Rürup-Rente ist regelmäßig nur für Selbstständige sinnvoll). Oder man lebt vor dem Beginn der regulären Rente vom Ersparten. Die Details:
Altersteilzeit
Stockt der Arbeitgeber den in der Alters- teilzeitphase halbierten Verdienst um mindestens 20 Prozent auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge, kann der Altersteilzeitvertrag auf jede für den Arbeitnehmer zugängliche Altersrente abgeschlossen werden - auch auf die "Rente mit 63".Wertguthaben
Laut Flexi-II-Gesetz dürfen Arbeitgeber für Mitarbeiter sogenannte Wertguthaben führen. Dort können Teile des Bruttoarbeitsentgelts steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Das Wertguthaben darf auch genutzt werden, um sich vor dem regulären Rentenbeginn freistellen zu lassen. Das Einkommen fließt dann aus dem Wertguthaben. Laut Bundesarbeitsministerium gibt es bundesweit in 40 000 Betrieben Wertguthaben, vor allem in der Chemie- und Metallindustrie.Riester-Rente
Mit ihr sollte die private Altersvorsorge durch staatliche Förderung attraktiver werden. Damit das Ersparte erst im Alter verbraucht wird, ist die Förderung an Auflagen und Fristen gebunden. So werden Riester-Verträge erst ausgezahlt, wenn Altersrente oder Pension bezogen wird. Fließt eine vorgezogene Altersrente, kann auch die Riester- Rente vorzeitig bezogen werden, bei Vertragsabschlüssen ab 2012 jedoch frühestens ab 62 Jahren (bis 2011: ab 60 Jahren). Wird die Riester-Rente später in Anspruch genommen, fällt sie höher aus. Sie fließt entweder in lebenslangen Monatsrenten oder als Auszahlplan mit Restverrentung ab 85 Jahren. Bei Vertragsabschlüssen nach 2005 dürfen zu Auszahlungsbeginn bis zu 30 Prozent der Ersparnisse sofort entnommen werden (vor 2005: maximal 20 Prozent). Die Ersparnisse aus einem Riester-Vertrag können auch zu 100 Prozent oder vorzeitig ausgezahlt werden, dann gehen jedoch Förderungen, Zulagen oder Steuererleichterungen völlig verloren. Ausnahme: Mit dem Kapital wird ein Eigenheim finanziert. Dann darf seit 2010 ein Drittel der angesparten Summe aus jedem laufenden Riester-Vertrag entliehen werden. Diese Summe muss jedoch wieder zurückgezahlt werden.Betriebliche Altersversorgung
Rente aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gibt es erst, wenn die gesetzliche Rente komplett fließt. Eine vorgezogene Altersrente mit Abschlag kann auch bei der bAV zu einem lebenslangen Abschlag führen. Es gibt fünf Wege der bAV: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung (nicht zu verwechseln mit Onlineversicherern) und Pensionsfonds. Vereinfacht dargestellt handelt es sich bei allen Wegen um eine vom Arbeitgeber geschaffene Versorgung. Der Angestellte zahlt dabei meist aus seinem Bruttoeinkommen in eine Police oder Pensionskasse ein. Problem: Wer den Arbeitgeber wechselt, kann seine bAV nur in bestimmten Fällen mitnehmen.Ruhestand ohne Rente
Grundsätzlich können Arbeitnehmer auch aufhören zu arbeiten, ohne Rente zu beantragen. Sie müssen dann vom Ersparten leben. Privatiers haben zudem selbst für ihre Sozialversicherung zu sorgen. Waren sie vorher Pflichtmitglieder der Rentenversicherung, können sie sich unter Umständen freiwillig weiterversichern und so ihre Ansprüche auf andere Rentenarten erhalten, etwaige Mindestversicherungszeiten erfüllen und ihre spätere Rente erhöhen. Wer vorher freiwillig einzahlte, kann dies weiter tun - auch um sich die vollen Rentenansprüche zu erhalten. Der Monatsbeitrag kann zwischen 84,15 Euro und 1.131,35 Euro liegen.Weitere News
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