Spritsteuer geht runter
Die Bundesregierung plant eine Energiepreis-Pauschale, fördert den öffentlichen Nahverkehr und senkt Steuern auf Benzin und Diesel.
von Simone Gröneweg, Euro am Sonntag
Eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, weniger Steuern auf Sprit und verbilligte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr - mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung die Verbraucher hierzulande angesichts der stark gestiegenen Energiepreise finanziell unterstützen. Elf Stunden hatten Vertreter der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP Mittwochnacht verhandelt.
Am Donnerstag präsentierten sie dann die Details ihres Entlastungspakets. Eine wesentliche Maßnahme: Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige erhalten einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Das Ganze wird über die Lohnabrechnung ausgezahlt. Familien bekommen für jedes Kind einen einmaligen Bonus von 100 Euro. Für alle, die aufs Auto angewiesen sind, gibt es ebenfalls Unterstützung. Die Bundesregierung senkt die Energiesteuern auf Kraftstoffe. Benzin wird pro Liter um 30 Cent verbilligt, Diesel um 14 Cent. Es gehe um eine Absenkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe aufs europäische Mindestmaß, betonte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner. Das Ganze gilt für drei Monate. Aber auch der öffentliche Nahverkehr wird gefördert. 90 Tage soll es bundesweit Monatstickets für neun Euro geben. Die Bundesländer erhalten dafür entsprechende Mittel.
Empfänger von Sozialleistungen bekommen eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, und zwar zusätzlich zu dem bereits beschlossenen Heizkostenzuschuss. Der gehörte zum ersten Entlastungspaket, das die Bundesregierung bereits Ende Februar geschnürt hat. Es beinhaltete unter anderem auch die Anhebung der Pendlerpauschale.
Lieferstopps verhindern
Das Thema Energie avanciert mit all seinen Problemen zum Dauerbrenner für die Politik. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung Kunden künftig vor abrupten Lieferstopps und Kündigungen durch Energieversorger schützen möchte. Damit Verbraucher nicht kurzfristig ihren Strom- oder Gasversorger verlieren, will das Bundeswirtschaftsministerium bestimmte Regeln verschärfen. So sieht ein Referentenentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz vor, dass Versorger künftig drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur die Einstellung des Betriebs ankündigen müssen. Gleichzeitig müssen sie betroffene Kunden informieren, sodass diese sich einen neuen Anbieter suchen können. Verstößt ein Unternehmen dagegen, soll es ein Bußgeld zahlen.
Ausschlaggebend für die Änderungen sind die kurzfristigen Kündigungen einiger Energielieferanten Ende 2021 sowie Anfang 2022. Sie stellten die Versorgung ein, als die Energiepreise an den Märkten in die Höhe schnellten. Die Kunden benötigten neue Verträge, Grundversorger vor Ort mussten einspringen. Dabei handelt es sich um Energieunternehmen, die in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefern. Sie führten zum Teil unterschiedliche Preise für Alt- und Neukunden ein, wobei Neukunden mitunter deutlich mehr zahlen mussten.
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