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Stichtag 31. Mai: 30 Tipps, um noch schnell Steuern zu sparen

20.05.17 03:00 Uhr

Stichtag 31. Mai: 30 Tipps, um noch schnell Steuern zu sparen | finanzen.net

Die Steuererklärung auf den letzten Drücker zu machen, ist für viele ein ungeliebtes Ritual. Wer keinen Steuerberater einschaltet, muss bis Monatsende die nötigen Formulare an sein Finanzamt senden.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Nachfolgend erhalten Sie 30 Last-Minute-Tipps für Berufstätige, Familien und Ruheständler:



Arbeitnehmer

Arbeitsmittel

Ausgaben für Kleidung, Büroeinrichtung und Computerausrüstung sind absetzbar, wenn sie zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt werden und in der Summe über der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1.000 Euro jährlich liegen. Waren die beweglichen Arbeitsmittel teurer als 487,90 Euro (410 Euro Kaufpreis plus 19 Prozent Umsatzsteuer), sind sie über die Nutzungsdauer verteilt absetzbar.
▶ Anlage N, Zeilen 41-48

Arbeitszimmer

Miet- und Ausstattungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 Euro pro Jahr anteilig absetzbar, wenn es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz bereitstellt. Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, kann jeder seine Kosten bis zur Obergrenze pro Jahr geltend machen (BFH, Az. VI R 53/12; VI R 86/13).
▶ Anlage N, Zeile 42

Betriebsjubiläums-Feier

Ausgaben für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums sind als Werbungskosten absetzbar, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. VI R 24/15). Voraussetzungen dafür: Die Feier war ausschließlich beruflich veranlasst und die teilnehmenden Kollegen waren vom Jubilar nach abstrakten berufs­bezogenen Kriterien - etwa Zugehörigkeit zu einer Abteilung - eingeladen worden.
▶ Anlage N, Zeilen 41-48

Doppelter Haushalt

Wer am auswärtigen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung hat, kann Kosten bis zu 1.000 Euro monatlich absetzen. Abzugsfähig sind auch Ausgaben für Einrichtung und Garage sowie eine Familienheimfahrt pro Woche (30 Cent pro Entfernungskilometer). Leben zwei berufstätige Ehepartner in der Zweitwohnung zusammen, kann jeder die Unterkunftskosten zur Hälfte bis zum Höchstbetrag abziehen.
▶ Anlage N, Zeilen 61-87

Fahrtkosten

Pkw-Pendler können für Fahrten zur Arbeitsstätte pauschal 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel dürfen dagegen alternativ ihre tatsächlich entstandenen Fahrtkosten in der Erklärung 2016 geltend machen - auf Anforderung per Beleg. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese steuerliche Ungleichbehandlung rechtmäßig ist (Az. VI R 4/15).
▶ Anlage N, Zeilen 31-39

Dienstwagen

Wer als Arbeitnehmer 2016 für einen überlassenen Dienstwagen monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuert hat, darf selbst gezahlte Pkw-Kosten wie Benzin und Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen (BFH, Az. VI R 2/15; VI R 49/14). Bisher war der Abzug nur bei der Fahrtenbuchmethode möglich, bei der jede Nutzung einzeln zu dokumentieren ist.
▶ Anlage N, Zeile 6

Handwerkerkosten

Wer vergangenes Jahr Handwerkerleistungen im Privathaushalt per Banküberweisung beglichen hat, kann in der Steuererklärung 2016 beantragen, 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen, maximal 1.200 Euro. Der Begriff "im Haushalt" ­umfasst auch das angrenzende Grundstück, bestätigte nun das Bundesfinanzministerium (BMF; Gz. IV C 8 - S 2296-b/07/10003 :008).
▶ Mantelbogen, Zeile 72

Haushaltsnahe Dienste

Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen sind zu 20 Prozent (4.000 Euro jährlich) direkt von der Steuerschuld abziehbar. Das Bundesfinanzministerium stellte in einem Anwendungsschreiben klar, dass neben Kosten für Haushaltshilfen, Gärtner, Schneeräumdienste, Altenpfleger, Au-pairs und Hausmeister auch Ausgaben für die Betreuung und Pflege von Haustieren abzugsfähig sind.
▶ Mantelbogen, Zeile 73

Weiterbildungskosten

Wer als Arbeitnehmer vergangenes Jahr Bildungsurlaub genommen oder berufsbezogene Seminare und Fortbildungen besucht hat, kann selbst bezahlte Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Per Banküberweisung bezahlte Gebühren und Arbeitsmittel, die der Fiskus stichprobenartig als Belege anfordert, können in der Erklärung formlos aufgelistet und in einer Summe deklariert werden.
▶ Anlage N, Zeile 44

Umzugskosten

Wer 2016 umgezogen ist, kann als Alleinstehender pauschal 730 Euro geltend machen. Bei zusammen veranlagten Partnern muss das Finanzamt 1.460 Euro ohne Nachweis akzeptieren. Pro Kind und weiteren mitziehenden Angehörigen erhöht sich die Umzugspauschale um je 322 Euro. Wer belegbar höhere Kosten hatte, kann die Ausgaben für Annoncen, Umzugshelfer und Handwerker angeben.
▶ Anlage N, Zeile 46

Selbstständige

Abschreibungen

Wer vergangenes Jahr als Selbstständiger oder Freiberufler Büromöbel, Computerausrüstung oder Maschinen neu oder gebraucht angeschafft und diese zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt hat, kann auf die Investitionskosten 20 Prozent Sonderabschreibung geltend machen. Voraussetzung: Der Betriebsgewinn nach Einnahmen-Überschuss- Rechnung war geringer als 100.000 Euro.
▶ Anlage EÜR Zeilen 28-30

Arbeitszimmer

Selbstständige können ein häusliches Arbeitszimmer auch dann absetzen, wenn sie einen Schreibtisch im Betrieb haben. Geklagt hatte ein Logopäde, der zwei Praxen betrieb. Die gemieteten Räume nutzten überwiegend die Angestellten, während er zu Hause arbeitete. Eine Erledigung der Büroarbeiten in den Praxisräumen auch außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht zumutbar, so der BFH (Az. III R 9/16).
▶ Anlage S, Zeile 6

Firmenfahrzeuge

Selbstständige können auch die gezahlten Kosten für den Winterreifenwechsel und das Einlagern der Sommerreifen bei einer Autowerkstatt als Betriebsausgaben absetzen. Ist der Ehegatte im Betrieb des Partners mit Lohnsteuerabzug angestellt und wird von diesem im Firmenwagen zur Arbeit mitgenommen, kann dieser die Entfernungspauschale (30 Cent/Kilometer) geltend machen.
▶ Anlage EÜR, Zeilen 58-63

Investitionsabzug

40 Prozent der geplanten Investitionskosten der nächsten drei Jahre sind vom Gewinn abziehbar. Anschaffungen müssen zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Ab 2016 ist diese Investitionsabsicht nicht mehr dokumentationspflichtig. Dafür darf der Gewinn 100.000 Euro nicht übersteigen, bei Bilanzierung der Wert des Betriebsvermögens nicht über 235.000 Euro liegen.
▶ Anlage EÜR, Zeilen 71-84

Übungsleiterpauschale

Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter (Dozent, Pfleger, Erzieher, Künstler) sind für das Jahr 2016 bis zur Höhe von 2.400 Euro steuerfrei. Der BFH prüft derzeit, ob die den Freibetrag übersteigenden Ausgaben als Betriebsausgaben zum Abzug zuzulassen sind, wenn die Einnahmen aus ­dieser Tätigkeit den Freibetrag unterschreiten (Az. III R 23/15).
▶ Anlage S, Zeile 9

Familien

Alleinerziehende

Für das Jahr 2016 steht Alleinerziehenden ein Entlastungsbetrag von 1.908 Euro zu. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro. Expartner, die zwei gemeinsame Kinder haben und für den eigenen Haushalt je einen Abkömmling melden, können beide den vollen Entlastungsbetrag beanspruchen. Nicht relevant ist, wo die Kinder vergangenes Jahr tatsächlich gelebt haben.
▶ Anlage Kind, Zeilen 44-49

Familien-Rechtskosten

Geschiedene können ihre im vergangenen Jahr angefallenen Ausgaben für Scheidungsverfahren nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln auch weiterhin geltend machen (Az. 14 K 1861/15). Expartner sollten sich zudem auf drei Musterprozesse zu dieser Rechtsfrage berufen, über die der Bundes­finanzhof noch dieses Jahr entscheiden wird (Az. VI R 66/14, VI R 81/14 und VI R 19/15).
▶ Mantelbogen, Zeilen 66-69

Kindergeld

Wer Kinder zwischen 18 und 25 Jahren hat, die 2016 in einem Ausbildungsverhältnis standen oder studierten, kann noch Kindergeld beanspruchen. Eltern haben auch dann Leistungsansprüche, wenn Sprösslinge jahrelang außerhalb der EU studieren. Dafür müssen Kinder einen Wohnsitz im Elternhaus nachweisen und studienfreie Zeiten teilweise in der Heimat verbringen (BFH, Az III R 10/14).
▶ Anlage Kind, Zeilen 15-17

Kinderfreibetrag

Der Fiskus muss an die Eltern gezahltes Kindergeld und den Kinderfreibetrag so verrechnen, dass unter dem Strich das günstigste Ergebnis für die Steuerpflichtigen steht. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Partnern können die Kinderfreibeträge für das Jahr 2016 nach einem BMF-Schreiben von dem einen auf den anderen Elternteil übertragen werden (Gz. IV C 4 - S 2282-a/10/10002).
▶ Anlage Kind, Zeilen 38-43

Kinderbetreuungskosten

Eltern können Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre als Sonderausgaben absetzen. Abzugsfähig sind zwei Drittel der nachgewiesenen Aufwendungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Das Finanzamt berücksichtigt die Ausgaben aber nur, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern per Überweisung auf Konten der Betreuungspersonen erfolgt sind. Das gilt auch bei Minijobs.
▶ Anlage Kind, Zeilen 67-73

Spendenausgaben


Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben absetzbar. Bei Spenden bis 200 Euro reicht als Beleg eine Kopie des Kontoauszugs. Bei Geldspenden an Flüchtlingshilfen ist auch bei höheren Beträgen keine Spendenbescheinigung nötig. Bei Sachspenden müssen Gegenstände mit geschätztem Wert aufgelistet und von der Flüchtlingsorganisation quittiert sein.
▶ Mantelbogen, Zeilen 50-58

Schulgebühren

Wer 2016 Anspruch auf Kindergeldleistungen oder Kinderfreibeträge hatte, kann 30 Prozent der gezahlten Schulgelder (maximal 5.000 Euro) als Sonderausgaben absetzen. Ausgaben für Schulen in EU- und EWR-Staaten sowie weltweit für deutsche Lehrinstitute sind bei gleichwertigen Abschlüssen abzugsfähig. Ob dies auch für Kosten für private Fach­hochschulen gilt, ist unklar.
▶Anlage Kind, Zeilen 61-63

Schulsonderzahlungen

Neben dem Schulgeld sind freiwillige Zahlungen der Eltern bis zur Höhe von 30 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, wenn sie eine Gegenleistung für den Schulbesuch des Kin­des verkörpern. Die Sonderzahlungen müssen zudem voraussichtliche Kosten des normalen Schulbetriebs abdecken, etwa Sach- und ­Personalkosten oder Ausgaben für Klassenfahrten und Exkursionen.
▶ Anlage Kind, Zeilen 61-63

Unterhaltszahlungen

Steuerpflichtige können außergewöhnliche Belastungen nach einem neuen BFH-Urteil weitergehend als bisher absetzen (Az. VI R 75/14). Das betrifft auch Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen. Von den ersten gezahlten 15.340 Euro sind nur zwei Prozent (306,80 Euro) aufzubringen, von den nächsten 35.790 Euro drei Prozent (1073,70 Euro) und erst bei Einkünften darüber vier Prozent.
▶ Anlage U, Zeilen 31-44

Zusammenveranlagung

Ehepartner, die sich 2016 getrennt haben, können die steuerlich günstige Zusammenveranlagung beantragen. Wer sich bereits davor getrennt hat, muss für den Steuervorteil nachweisen, dass mit dem Expartner 2016 ein mindestens einmonatiger Versöhnungsversuch unternommen wurde. Dafür genügt eine Kopie der Ummeldungsbestätigung oder eine Zeugenaussage des Scheidungsanwalts.
▶ Mantelbogen, Zeilen 16-24

Ruheständler

Altersgerechtes Wohnen

Wer als Rentner oder Pensionär seine Wohnung 2016 altersgerecht umbauen ließ, etwa durch Einbau eines Treppenlifts oder rollstuhlgerechter Türen, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen (BFH, Az. VI R 61/12). Als Beleg ist ein Attest über die medizinische Notwendigkeit erforderlich, das vor Beginn des Umbaus ausgestellt worden sein muss.
▶ Mantelbogen, Zeilen 66-74

Arbeitszimmer im Alter

Rund eine Million Bundesbürger arbeitet derzeit auch nach dem Renteneintritt. Ruheständler, die neben Rente oder Pension auch Arbeitseinkünfte erzielen und dafür ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen, können die Kosten dafür voll absetzen. Der Fiskus darf den Abzug nicht auf 1.250 Euro begrenzen, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 3/12).
▶ Anlage N, Zeile 42

Gesundheitsausgaben

Einbehaltene Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind auch nach Renteneintritt absetzbar. Steuerpflichtige Ruheständler sollen zudem sämtliche nicht von den Kassen erstatteten Gesundheitskosten - etwa für Brillen, Zahnersatz, Medikamente und Fahrtkosten zu Arztpraxen (30 Cent pro Kilometer) - in jedem Fall deklarieren. Gleiches gilt bei Kosten für verschriebene Kuren.
▶ Anlage Vorsorge, Zeilen 16-52

Pflegeheimkosten

Pflegebedürftige können die von ihnen gezahlten Kosten für die Unterbringung in einer Seniorenresidenz geltend machen (BFH, Az. VI R 20/12). Absetzbar sind neben den Pflegeausgaben auch Mietkosten, die um die Haushaltsersparnis des Heimbewohners zu kürzen sind. Auch Kosten für Notrufsysteme im Rahmen betreuten Wohnens sind als haus- haltsnahe Dienstleistung abzugsfähig.
▶ Anlage R, Zeilen 50-57

Versicherungsbeiträge

Bis zum Veranlagungsjahr 2019 muss das Finanzamt ohne gesonderten Antrag prüfen, ob für von Ruheständlern gezahlte Versicherungsbeiträge die alten Steuerregeln günstiger sind. Alleinstehende Rentner und Pensionäre können auch Zahlungen bis zu 4.202 Euro für Unfall-, Haftpflicht, Risikolebens- und private Pflegepolicen absetzen, bei zusammen Veranlagten sind es bis zu 8.404 Euro.
▶ Anlage Vorsorge, Zeilen 47-52

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