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Steuerendspurt 2016: Schäuble ärgere dich nicht!

10.12.16 03:00 Uhr

Steuerendspurt 2016: Schäuble ärgere dich nicht! | finanzen.net

Wer das Spiel mit dem Fiskus beherrscht, kann bis 31. Dezember noch kräftig Abgaben sparen. 20 starke Steuertipps zum Jahresende.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

1 Angehörigenpflege

Wer 2016 Angehörige in häuslicher Umgebung - also in de­ren Wohnung oder in den eige­nen vier Wänden - unentgeltlich pflegt, kann pau­schal 924 Euro pro Person als außergewöhnliche Belastung absetzen. Weitere Vo­raussetzungen für den Steuerbonus: ein Eigen­anteil an der Pflegeleistung von mindestens zehn Prozent und Pflegestufe  III, bei schwerbehinderten Angehörigen der Status H (hilflos) oder Bl (blind).

2 Antragsveranlagung

Wer im Veranlagungsjahr 2012 nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet war, aber mit einer Erstattung rechnet, kann diese noch bis Jahresende beim Finanzamt einreichen. Die Frist für Antragsveranlagungen läuft jeweils vier Jahre. Da der 31. Dezember dieses Jahr auf einen Sonntag fällt und der 1. Januar auf einen gesetzlichen ­Feiertag, ist der letztmögliche Abgabetermin Dienstag, der 2. Januar 2017.

3 Arbeitsmittel

Ausgaben für Kleidung, Büroeinrichtung und Computerausrüstung sind absetzbar, wenn sie zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt werden und im laufenden Jahr in der Summe über der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1.000 Euro jährlich liegen. Waren die Arbeitsmittel in der Anschaffung teurer als 487,90 Euro (410 Euro plus 19  Prozent Umsatzsteuer), sind sie über die Nutzungsdauer anteilig absetzbar.

4 Arbeitszimmer

Miet- und Ausstattungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind 2016 bis zu 1.250 Euro anteilig absetzbar, wenn es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz bereitstellt. Der Bundesfinanzhof wird bald endgültig darüber entscheiden, ob jedem Ehepartner bei einem gemeinsam genutzten Arbeitszimmer jeweils der volle Abzugsbetrag zusteht (Az. VI R 86/13, VI R 53/12).

5 Börsenverluste

Wer Depots bei mehreren Banken hat und für dieses Jahr Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen verrechnen möchte, muss dies später in der Steuererklärung explizit beantragen. Die Vo­raussetzung dafür ist die Vorlage einer Verlustbescheinigung, die spätestens bis 15. Dezember 2016 bei der Depotbank beantragt werden muss. Gleiches gilt für eine depotübergreifende Verlustverrechnung zwischen Ehegatten.

6 Doppelter Haushalt

Pendler mit einer Zweitwohnung am ­Arbeitsort können Kosten bis zu 1.000  Euro monatlich absetzen. Abzugsfähig sind auch Ausgaben für Einrichtung und Garage sowie eine Familienheimfahrt pro Woche (30 Cent pro Entfernungs­kilometer). Leben zwei ­berufstätige Ehepartner in der Zweitwohnung zusammen, kann jeder die Unterkunfts­kosten aber nur bis zur Hälfte des Höchstbetrags abziehen.

7 Fahrtkosten

Pkw-Pendler können für Fahrten zur Arbeitsstätte pauschal 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel dürfen dagegen schon jetzt alternativ ihre tatsächlich entstandenen Fahrtkosten geltend machen. Der Bundesfinanzhof wird ­bald ­entscheiden, ob die steuerliche Ungleichbehandlung zulässig ist (Az. VI R 4/15). Fahrtkostenbelege fürs laufende Jahr sollten aufbewahrt werden.

8 Firmenwagen

Wer als Selbstständiger einen Firmenwagen fährt, kann auch 2016 gezahlte Kosten für Winterreifenwechsel und das Einlagern der Sommerreifen bei einer Autowerkstatt als Betriebsausgaben ­absetzen. Ist der Ehepartner im Betrieb des Partners mit Lohnsteuerabzug angestellt und wird von diesem im Firmen­wagen zur Arbeit mitgenommen, kann er die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer) geltend machen.

9 Freistellungsauftrag

Wer Konten und Depots bei mehreren Banken hat, kann die Aufteilung von Freistellungsaufträgen (maximal 801 Euro Singles, 1.602 Euro zusammen veranlagte Partner) bis zum Jahresende aktualisieren und so die Steuerbelastung für am 31. Dezember gutzuschreibende Zinsen optimieren. Soweit der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, müssen Banken beantragte Änderungen auch rückwirkend akzeptieren.

10 Handwerkerkosten

Wer 2016 als Eigentümer oder Mieter Handwerkerleistungen im Privathaushalt bezahlt hat, kann 20 Prozent der Rechnungsbeträge für Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen - maximal 1.200 Euro pro Jahr. Das gilt auch für Ausgaben für den Schutz vor Einbruch. Laut dem Finanzgericht München sind auch Arbeitskosten anrechenbar, die in der Werkstatt des Handwerkers entstanden (Az. 7 K 1242/13).

11 Haushaltsdienste

Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen sind zu 20 Prozent (maximal 4.000 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehbar. Die Finanzämter müssen auf Weisung des Finanzministeriums Kosten für Haushaltshilfen, Gärtner, Schneeräumdienste, Alten­pfleger, Au­-pairs und Haus­meister sowie Ausgaben für Betreuung und Pflege von Haustieren, Straßenreinigung und für Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen anerkennen.

12 Kinderbetreuung

Eltern können Betreuungs­kosten für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren als Sonderausgaben absetzen. Zwei Drittel der nachgewiesenen Aufwendungen sind 2016 abzugsfähig, maximal 4.000  Euro pro Jahr und Kind. Wichtig: Der Fiskus berücksichtigt die Ausgaben nur, wenn die Zahlungen per Überweisung auf Konten der Betreuer und nicht in bar erfolgt sind. Diese Regelung gilt auch bei Kinderbetreuern mit Minijobs.

13 Krankheitskosten

Selbst bezahlte Medikamente, ärztliche Behandlungen und medizinische The­rapien können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Wie hoch die von Patienten selbst zu tragenden zumutbaren Belastungen ausfallen, hängt von Steuerklasse und Einkommenshöhe ab. Ein Steuerzahler mit zwei Kindern muss beispielsweise bei zu versteuernden 51.130 Euro drei Prozent seines Einkommens selbst aufbringen.

14 Mietverträge

Wer Wohnimmobilien an Geschwister, Kinder oder Eltern vermietet, muss für das Gesamtjahr 2016 mindestens 66  Prozent der ortsüblichen Miete als Einkünfte deklarieren, um Werbungskosten wie Kreditzinsen und Renovierungsausgaben absetzen zu können. Für den vollen Steuerabzug müssen mindestens 75 Prozent gezahlt worden sein. Der BFH prüft, ob die Warmmiete dafür die Vergleichsbasis ist (Az. IX R 14/15).

15 Riester-Rente

Die 2016 gezahlten Riester-­Beiträge sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Die exakten Beiträge müssen später in das Steuerformular AV eingetragen werden. Für 2016 sind maximal 2.100 Euro absetzbar. Wer bis Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt, kann sich ­ mit einer Sonderzahlung noch die volle Förderung für dieses Jahr sichern - staatliche Grund- und Kinderzulagen sowie eine spätere Steuererstattung.

16 Rürup-Rente

2016 dürfen Rürup-Sparer 82 Prozent ihrer geleisteten Beitragszahlungen bis zur Höhe von 22.766 Euro absetzen (bei zusammen veranlagten Partnern sind ­ es 45.532 Euro). Damit können Selbstständige für das laufende Jahr bis zu 18.668  Euro ihrer Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Fiskus geltend machen. Zusammen veranlagte Partner haben bei Rürup-Verträgen den dop- pelten Steuerbonus (37.336 Euro).

17 Spenden

In diesem Jahr geleistete Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben absetzbar. Bei Spenden bis 200 Euro reicht als Beleg eine Kopie des Kontoauszugs. Bei Geldspenden an Flüchtlingshilfen ist auch bei höheren Beträgen keine Spendenbescheinigung nötig. Bei Sachspenden sind die Gegenstände mit dem geschätzten Wert aufzulisten und vom Leistungsempfänger zu quittieren.

18 Schulgelder

Wer Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge hat, kann 30 Prozent der 2016 ge­zahlten Schulgelder (maximal 5.000 Euro) als Sonderausgaben absetzen. Auch die Ausgaben für Schulen in EU- und EWR-Staaten sowie weltweit für deutsche Lehrinstitute im Ausland sind bei gleichwertigen Abschlüssen abzugsfähig. Zusätzlich bis zu 30 Prozent absetzbar sind freiwillige schulbezogene Zahlun­gen, etwa für Veranstaltungen.

19 Unterhaltszahlung

Geschiedene oder getrennt lebende Partner können für 2016 Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 Euro voll absetzen. Andere Unterhaltspflichtige können Leistungen bis zu 8.652 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dabei zu beachten: Erzielt der Leistungsempfänger aus anderen Quellen Einkünfte von mehr als 624 Euro jährlich, wird diese Summe vom absetzbaren Unterstützungshöchstbetrag abgezogen.

20 Zulagen vom Staat

Die Wohnungsbauprämie, sämtliche Riester-Zulagen und die Arbeitnehmersparzulage fürs Veranlagungsjahr 2014 müssen für entsprechende Vorsorgesparverträge spätestens bi s zum 31. Dezember 2016 beantragt werden. Dafür muss man gegebenenfalls die Einkommensteuererklärung 2014 nachträglich abgeben. Wer als Vorsorgesparer den Stichtag versäumt, verwirkt seine Ansprüche auf die Zulagen.

Fazit:

900 Euro Steuererstattung können Bürger im Durchschnitt erwarten, wenn sie alle Gestaltungsspielräume ausnutzen und die Einkommensteuererklärung 2016 abgeben.

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