Norwegen: Wie deutsche Anleger nordische Quellen anzapfen
Aktionäre von Statoil und Co können sich die Quellensteuer zurückholen. Doch selbst Auskünfte deutscher Finanzämter führen häufig in die Irre. €uro am Sonntag zeigt, wie Sie richtig vorgehen.
Werte in diesem Artikel
von M. Schreiber
und B. Watermann, Euro am Sonntag
Mit hohen Dividendenrenditen glänzen norwegische Unternehmen wie der Energiekonzern Statoil, Marine Harvest (Nahrungsmittel) oder Yara (Chemie). Doch wie immer bei Auslandsdividenden sollten deutsche Dividendenjäger die dortigen Steuerbestimmungen im Blick haben, gerade in Norwegen gelten einige Besonderheiten.
So wird deutschen Anlegern zunächst einmal die Hälfte der Dividende wegbesteuert. Norwegen behält nämlich 25 Prozent Quellensteuer ein, und die deutsche Depotbank zieht für den deutschen Fiskus ihrerseits ebenfalls 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Denn anders als bei manch anderen Ländern möglich, ist den Depotbanken hierzulande jegliche Anrechnung der norwegischen Steuerlast auf die deutsche Abgeltungsteuer verwehrt.
Wie Anleger vorgehen müssen, um sich die zu viel gezahlte Steuer über ihre Einkommensteuererklärung wieder zurückzuholen, regelt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 15. November 2011 (Az. IV C 1 -S 2406/ 10/1001:002). Demnach müssen sich Anleger zunächst in Eigenregie bei den norwegischen Behörden um eine Rückerstattung der Quellensteuer kümmern. Sie haben laut BMF-Schreiben die Wahl zwischen einer "vollständigen oder teilweisen Erstattung" der Quellensteuer über einen Antrag auf "Shielding Deduction" und einer teilweisen Rückerstattung per Antrag nach dem deutsch-norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Solange nicht klar sei, welches Verfahren der Anleger wähle, könne man in Deutschland keinen Cent anrechnen.
Doch Vorsicht: Der Erlass ist in seiner Kernaussage schlicht falsch. Zwar gibt es in Norwegen tatsächlich die beiden genannten Verfahren. Über einen Antrag auf Shielding Deduction kann man jedoch - anders als vom deutschen Fiskus dargestellt - keine Vollerstattung von Quellensteuern erreichen. Fakt ist: Der Antrag auf Teilrückerstattung nach dem DBA mit Norwegen ist für deutsche Anleger klar die bessere Wahl.
Nach norwegischem Recht bleiben Dividenden in Höhe eines fiktiven risikofreien Zinsertrags aus dem investierten Kapital steuerfrei; dessen Höhe legen die norwegischen Behörden jährlich fest. Der steuerfreie Betrag ist für jede Beteiligung an einer norwegischen Aktiengesellschaft getrennt zu ermitteln.
Entscheiden sich deutsche Investoren für die Shielding Deduction, müssen sie dem norwegischen Fiskus neben den Infos zur Dividendenzahlung formlos auch den genauen Kaufzeitpunkt der Aktien und die dabei investierte Summe nennen.
Wie die Rückerstattung der Quellensteuer nach Shielding Deduction und nach DBA läuft, zeigt das Beispiel rechts oben. Ergebnis nach Shielding Deduction ist im Beispiel die Erstattung von mageren 27,50 Norwegischen Kronen. Nach DBA fließen 130 Kronen. Zudem kann hier die restliche Quellensteuer via Jahressteuererklärung über die Anlage KAP vom deutschen Fiskus zurückgefordert werden.
Das Erstattungsverfahren nach DBA ist unkompliziert und kostenfrei. Ein Formular gibt es nicht. Man benötigt für das Erstattungsverfahren nur drei Dinge: eine Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Fiskus, die bestätigt, dass man in der Bundesrepublik als Steuerzahler gemeldet ist (ein Formular gibt es auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern, www.bzst.de), den Dividendenbeleg, aus dem der Quellensteuerabzug hervorgeht, und ein einfaches, formloses Anschreiben an die norwegische Erstattungsbehörde (Adresse auf www.steuerliches-infocenter.de), in dem man um Rückerstattung bittet. Geben Sie gleich die Kontoverbindung mit IBAN und BIC-Code an.
Für das Erstattungsschreiben ist keine spezielle Sprache vorgeschrieben. Es werden deutsche und englische Fassungen akzeptiert. Als Antwort erhält man Erstattungsbescheide in norwegischer und englischer Sprache. Wer sprachsicher ist, sollte sein Schreiben in Englisch abfassen.
Die im Beispiel verbleibenden 195 Kronen behält der norwegische Fiskus für sich. Verloren sind diese aber nicht. Der hiesige Fiskus rechnet sie über die Steuererklärung auf schon gezahlte Abgeltungsteuer an. Umgerechnet in Euro erhält der Anleger damit im Beispiel auch die 195 Kronen per Steuerbescheid zurück. Anleger müssen dafür die Anlage KAP einreichen und auf der Rückseite des Formulars die Zeile 51 "Anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer" ausfüllen.
Tipp: Anleger halten ihren deutschen Steuerbescheid so lange per Einspruch offen, bis die Rückvergütung aus Norwegen über die Bühne ist. Manchmal verweigern deutsche Finanzämter nämlich die nachträgliche Anrechnung von Quellensteuern, weil der heimische Steuerbescheid bereits rechtskräftig geworden ist. Anleger wehren sich dagegen mit einem Hinweis auf die Kurzinformation Internationales Steuerrecht der Oberfinanzdirektion Münster vom 3. Januar 2012 (Az. 1301-35-St 45-32).
Beispielrechung
Anlagebetrag: 10 000 Norwegische Kronen (in 200 Aktien)Dividende: 1300 Kronen (6,50 Kronen x 200)
Norwegische Quellensteuer: 325 Kronen (25 Prozent von 1.300 Kronen)
Variante 1: Shielding Deduction
Fiktiver risikofreier Zinsertrag des gesamten Anlagebetrags: 10 Kronen (1,1 Prozent von 10 000 Kronen)
Dividende minus fiktiver risikofreier Zinsertrag: 1190 Kronen (1300 minus 110 Kronen)
Geminderte Quellensteuer: 297,50 Kronen (25 % von 1190 Kronen)
Erstattung (ursprüngliche Quellensteuer (325 Kronen)
minus geminderte Quellensteuer (297,50 Kronen)): 27,50 Kronen
Variante 2: Antrag nach Doppelbesteuerungsabkommen
Erstattung: 130 Kronen (10 % der Quellensteuer)
Restliche Quellensteuer: 95 Kronen (325 minus 130 Kronen)
Die restliche Quellensteuer bleibt vorerst in Norwegen, kann aber über die Anlage KAP vom deutschen Fiskus zurückgefordert werden
Quelle: eigene Berechnungen
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Name | Hebel | KO | Emittent |
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Bildquellen: Kampee Patisena/Veer, Ragnar Singsaas/Getty Images
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28.06.2007 | Statoil reduce | Jyske Bank | |
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