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Dienstrad statt Dienstwagen: Was alles zu beachten ist

24.06.18 01:00 Uhr

Dienstrad statt Dienstwagen: Was alles zu beachten ist | finanzen.net

Sparen durch Radeln - das Dienstfahrrad hat Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wie das Modell funktioniert und welche Tücken es gibt.

von Maren Lohrer, Euro am Sonntag

Bereits 1890 hatte der Ingenieur und Erfinder Robert Bosch ein Dienstfahrrad, um damit seine Kunden in Stuttgart zu besuchen. Auf das Rad war er so stolz, dass er es auf seiner Visitenkarte abbilden ließ. Knapp 130 Jahre später hat der Konzern die Idee des Dienstfahrrads wieder aufgenommen: Seit Februar 2018 können die deutschlandweit rund 100.000 Bosch-Mitarbeiter Räder über ihren Arbeitgeber leasen.

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Mit diesem Angebot steht Bosch nicht allein da: Auch Mitarbeiter von SAP und IBM, Rewe und der Bahn fahren mit geleasten Rädern zur Arbeit. "Bundesweit gibt es wohl mehr als 200.000 geleaste Diensträder - Tendenz steigend", schätzt Ulrich Prediger, der Gründer des Freiburger Anbieters JobRad. Günstig und gesund - eine klassische Win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch wie läuft das Dienstrad-Leasing - und wo lauern steuerliche Fallstricke?

So funktioniert das Modell

Arbeitnehmer suchen sich ein Fahrrad oder E-Bike nach Wunsch aus, der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter zur freien Nutzung. Im Gegenzug behält er einen geringen Teil vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ein und bedient damit die Leasingrate. Hierzu schließt der Arbeitgeber zunächst einen Kauf- oder Leasingvertrag mit einem Händler. Die ­Leasingzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Zusätzlich schließt der Arbeit­geber mit dem Arbeitnehmer einen ­Vertrag, mit dem er ihm das Rad ­überlässt.

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Weil durch die Gehaltsumwandlung das zu versteuernde Einkommen sinkt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weniger Abgaben leisten. Arbeitnehmer sparen deutlich, da das neue Dienstrad lediglich nach der Ein-Prozent-Regel versteuert wird. Das bedeutet: Jeden Monat ist Lohnsteuer auf ein Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs fällig, also insgesamt zwölf Prozent im Jahr. Diese Regel gilt seit 2012, damals haben die obersten Finanzbehörden der Länder die Diensträder den Dienstautos steuerlich gleich gestellt.

Unternehmen können sich mit dem umweltfreundlichen Dienstrad über ­aktivere und motivierte Mitarbeiter freuen. Viele Firmen nutzen es zudem als Wettbewerbsvorteil im Run auf Fachkräfte. Die Unternehmen kostet das Angebot meist nichts, aber der administrative Aufwand ist zu organisieren. Dies erledigen Leasingfirmen wie JobRad, Eurorad, Regonova, Baron Mobility Service oder Company Bike Solutions. Sie regeln Leasing oder Überlassung der Räder digital und bringen die Kunden mit Fahrradhändlern zusammen. Zudem offerieren sie Dienstleistungen wie Wartung und Versicherungen. "Ziel ist es, die Administration für den Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten", erklärt Ulrich Prediger.
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Achtung Steuerfalle

Aufpassen müssen Arbeitnehmer allerdings, wenn der Vertrag eine Kaufoption enthält, sie also das Rad nach ­Ablaufen der Leasingzeit erwerben können. Wer dies unterschreibt, riskiert seine Steuervorteile. Denn der Mitarbeiter wird so zum wirtschaftlichen Leasingnehmer. Und das wird richtig teuer: Die Gehaltsumwandlung wird dann steuer- und sozialversicherungspflichtig - und zwar rückwirkend. Heißt: Alles wird nun steuerlich so behandelt, als hätte der Mitarbeiter das Fahrrad selbst geleast.

Das gilt es zu verhindern. Denn in der Regel werden solche Fehler erst im Zuge einer Betriebsprüfung aufgedeckt. Die kann auch erst Jahre später erfolgen.

Soll das Dienstfahrradmodell funktionieren, so muss sich der Arbeitgeber auch wie ein Leasingnehmer verhalten. Arbeitgeber sollten also den Überlassungsvertrag an das Arbeitsverhältnis koppeln. Endet die Beschäftigung, so müssen sie das Fahrrad zurücknehmen. Zudem sollten Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen, beispielsweise für die Versicherung. Das ist vor allem notwendig, wenn der Arbeitnehmer die Leasingraten allein trägt.

Und das Wichtigste: Arbeitgeber müssen darauf achten, dass dem Arbeitnehmer keine Kaufoption eingeräumt wird. JobRad etwa erwähnt diese in den Vertragsformularen nicht, beabsichtigt aber, dem Mitarbeiter das Dienstrad nach Leasingende zum Kauf anzubieten. Der Gebraucht-Kaufpreis wird mit 17 Prozent des Neupreises angesetzt. Zudem bietet JobRad eine Lösung für das zweite Problem, das beim Kauf entsteht: den geldwerten Vorteil. Die Finanzbehörden setzen seit Mai 2017 den pauschalen Marktwert für Diensträder auf 40 Prozent des Listenpreises fest. Die Differenz von 23 Prozent zum Restwert müsste der Jobradler als geldwerten Vorteil versteuern. Doch hier springt JobRad ein und übernimmt die Versteuerung. "Diese Lösung ist rechtssicher", sagt Prediger.

Wer beispielsweise 3.000 Euro brutto monatlich verdient, in Steuerklasse I fällt und ein Rad zum Preis von 749 Euro über den Arbeitgeber leasen möchte - dieser zahlt nur die Versicherung -, der spart im JobRad-Modell gegenüber dem Direktkauf rund 32,6 Prozent. Rauf aufs Rad und sparen - ganz im Sinne von Robert Bosch.



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Bildquellen: 123RF, vgajic/iStock