Neues Gesetz: Lang laufende Verträge werden fairer
Mehr Schutz für Verbraucher kommt stufenweise.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Verbraucher werden künftig besser vor überlangen Verträgen geschützt, aus denen sie oft nicht schnell herauskamen. Das sieht das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" vor, dessen erste Stufe ab 1. Oktober greift. Ab dann
gilt: Am Telefon besprochene Verträge für Strom
und Gas müssen schriftlich bestätigt werden -
zum Beispiel per Brief, E-Mail oder SMS.
Ab März 2022 gibt es generelle Änderungen für
lang laufende Verträge, etwa für Handys, Fitnessstudios oder Energielieferungen. Sie verlängern
sich nach der ersten Vertragslaufzeit nur dann automatisch, wenn sie danach auf unbestimmte Zeit
laufen und mit einer Frist von höchstens vier Wochen kündbar sind.
Ab Juli 2022 ist für Internetseiten, über die Verbraucher lang laufende Verträge abschließen können, ein Kündigungsbutton verpflichtend. Er muss leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein.
Außerdem gilt ab 1. Oktober 2021: Unternehmen
dürfen nicht mehr ausschließen, dass Verbraucher Rechtsdienstleister nutzen, um damit beispielsweise bei Flugverspätungen Geld zurückzufordern.
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