Zinsberechnungen vor dem BGH: Verbraucherschützer klagen weiter
Der Zinsstreit der Verbraucherzentrale Sachsen mit der Sparkasse Zwickau kommt vor den Bundesgerichtshof (BGH).
von Simone Groeneweg, €uro am Sonntag
Dabei geht es um die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen. Die Verbraucherschützer legten Revision ein, damit die Musterfeststellungsklage vor dem BGH verhandelt wird. "Wir wollen Klarheit für alle Betroffenen", sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale. Die sollten ihre Ansprüche verlässlich und genau berechnen können. Im Schnitt sollen es einige Tausend Euro pro Vertrag sein. Mitte Juni stufte das Oberlandesgericht Dresden die Zinsklauseln als unwirksam ein, gab aber keine konkreten Kriterien für die Berechnung vor. In einer ähnlichen Klage gegen die Sparkasse Leipzig legte die Verbraucherzentrale auch vor dem BGH Revision ein.
Eine weitere Musterfeststellungsklage starten der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Bayern. Sie richtet sich gegen die Sparkasse Nürnberg. Streitpunkt sind ebenfalls die Prämiensparverträge. Kunden hätten zu wenig Zinsen erhalten und Kündigungen seien nicht rechtmäßig gewesen, heißt es.
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