Euro am Sonntag-Meldung

Wenn Bezahlen weiterhin extra kostet

10.02.18 12:00 Uhr

Wenn Bezahlen weiterhin extra kostet | finanzen.net

Gesetzesnovelle » Der Einsatz von Kreditkarten soll meistens kostenlos sein - doch wird immer noch eifrig kassiert.

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von Martin Reim, €uro am Sonntag

Eigentlich war es eine gute Nachricht für Konsumenten: Für die meisten Zahlungen per Kreditkarte dürfen Händler seit Mitte Januar keine Gebühren mehr verlangen. Betroffen sind "besonders gängige" Kreditkarten wie jene von Mastercard und Visa oder auch Girokarten.



Doch gibt es bei dem neuen Gesetz eine Reihe von Ausnahmen, beispielsweise für die - in Deutschland weniger gängigen - Karten von American Express. Unklar ist, ob auch bei Bezahldiensten weiterhin Gebühren möglich sind, etwa bei Paypal. "Es war zwar während der Gesetzgebung die Rede von einer Ausnahme, doch hat das keinen Eingang in den endgültigen Text gefunden", sagt Peter Breun-Goerke, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale. Aus Sicht von Paypal ist es weiterhin gesetzlich zulässig, wenn Händler Gebühren von Kunden nehmen, wie eine Sprecherin sagt.

Auch wer im Taxi mit Kreditkarte bezahlt, muss oft weiterhin eine Gebühr berappen. Das soll etwa in Berlin, Essen, Düsseldorf, Leverkusen, Nürnberg und Jena der Fall sein. Laut Breun-Goerke beruht dies in Berlin auf einer Verordnung des Landes, die nicht rechtzeitig geändert wurde. Ein Sprecher von Verkehrssenatorin Regine Günther betont, es sei der politische Wille des Senats, die Gebühr abzuschaffen.


Einige Flugvergleichsportale reagieren auf das Gesetz mit einer sogenannten Servicegebühr, die sie bei Zahlung mit einer hauseigenen Kreditkarte erlassen. Nach Informationen des Internetportals finanztip.de kostet das mitunter 50 Euro und mehr pro Buchung und wird beispielsweise von fluege.de, billigflug.de und opodo.de praktiziert. Ein Sprecher von fluege.de sagt, man sei überzeugt, "den gesetzlichen Vorgaben voll zu entsprechen".
Von den anderen Portalen war keine Auskunft erhältlich. Breun-Goerke erklärt, möglicherweise müssten Gerichte über das Vorgehen der Portale entscheiden.

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