Wie verrechne ich Verluste bei Aktien von Thomas Cook?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
€uro am Sonntag:
Ich habe im Mai 2019 Aktien von Thomas Cook gekauft. Nachdem der Reiseveranstalter insolvent ist und somit kein Handel der Aktien mehr stattfindet, habe ich keine Möglichkeit, die Papiere zu verkaufen. Mein Depot-Institut Consorsbank weigert sich, den Totalverlust mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen zu verrechnen. Welche Verlustverrechnungsmöglichkeiten gibt es?
Alternativ kann man die Papiere an einen fremden Dritten verkaufen. Nach Urteil des Finanzgerichts München (Az. 7 K 1888/16) dürfen Verluste aus wertlosen Aktien, die so übertragen werden, mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Dagegen hat die Finanzverwaltung Revision beim BFH eingelegt (Az. VIII R 9/17). Auch auf dieses Verfahren kann man sich in einem Einspruch berufen.
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