Wann müssen Studenten Rundfunkbeitrag bezahlen?
16.04.18 17:30 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Mein Sohn hat vor Kurzem ein Studium aufgenommen und wohnt in einer Wohngemeinschaft. Wie müssen es die jungen Leute mit dem Rundfunkbeitrag halten?
€uro am Sonntag: Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung fällig. "Leben Studierende in einer Wohngemeinschaft, so muss sich eine Person beim Beitragsservice anmelden, und die WG kann sich die Monatskosten von 17,50 Euro teilen", erläutert Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sind einige Bewohner von der Zahlung des Beitrags befreit, so müssen diejenigen für den Beitrag aufkommen, die sich nicht befreien lassen können. "Eine Anmeldung auf jemanden, der sich befreien lassen kann, ist nicht möglich. Erst, wenn alle Bewohner befreit sind, ist die gesamte Wohnung auch beitragsfrei." Die Verbraucherschützerin rät Studenten, die Bewohner gegenüber dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio korrekt einzuordnen.
Auch für Unterkünfte in Studentenwohnheimen wird der Rundfunkbeitrag in der Regel fällig. "Ein Wohnheimzimmer gilt als einzelne Wohnung, wenn es von einem allgemein zugänglichen Flur aus erreichbar ist und einen eigenen Briefkasten und eine eigene Klingel hat. "Pro Zimmer ist dann der Beitrag von 17,50 Euro im Monat zu zahlen", erklärt Voß. Sind jedoch mehrere Zimmer zum Beispiel als Doppelapartments oder wie eine Wohngemeinschaft gestaltet und vom allgemein zugänglichen Flur durch eine gemeinsame Tür getrennt, muss wie in anderen WGs nur eine Person für den Rundfunkbeitrag angemeldet sein und die Studenten können sich die 17,50 Euro pro Monat teilen. "Ob ein Wohnheimzimmer als einzelne Wohnung oder als Wohngemeinschaft angesehen wird, ist nicht immer ganz klar. Unerheblich für die Einstufung ist, ob der Wohnheimplatz über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügt", sagt Voß.
Beziehen Studenten BAföG, können sie sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim Beitragsservice beantragt und der Bezug der Leistung nachgewiesen werden. "Hat man es verpasst, rechtzeitig einen Befreiungsantrag zu stellen, lässt sich das rückwirkend für die letzten drei Jahre nachholen, wenn die entsprechenden BAföG-Bescheinigungen beim Beitragsservice vorgelegt werden", sagt Voß.
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