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Versicherung: Welcher Schutz ist für eine Immobilie empfehlenswert?

27.01.20 16:30 Uhr

Versicherung: Welcher Schutz ist für eine Immobilie empfehlenswert? | finanzen.net

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Wir haben ein Haus gekauft. Welche Versicherungen sollten wir jetzt abschließen?

€uro am Sonntag "Eigentum verpflichtet zur Vorsorge. Extreme Wetterereignisse wie Stürme oder Hochwasser können nicht nur das eigene Heim unbewohnbar machen, sie ziehen auch häufig hohe Folgekosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich nach sich", sagt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands IVD, in dem Makler, Verwalter, Sachverständige und Immobilienberater zusammengeschlossen sind. Auch unbeabsichtigte Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht könnten ruinöse Folgen für den Eigentümer haben. Deshalb rät der IVD allen Eigentümern, sich gut abzusichern - egal ob sie die Immobilie selbst bewohnen oder nicht, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt.

Wohngebäudeversicherung: Sie übernimmt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm die Kosten für Reparatur und Instandsetzung. Hauseigentümer sollten unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen, unabhängig davon, ob sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Wohnungseigentümer benötigen keine eigene Versicherung, sie sind oder werden im Rahmen der Eigentümergemeinschaft anteilig versichert.

"Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten sind häufig nicht in den Standardtarifen von Wohngebäudeversicherungen enthalten. Bricht also wegen einer vergessenen Kerze ein Feuer aus, könnte der Eigentümer auf den Folgekosten sitzen bleiben. Es ist deshalb ratsam, beim Abschluss auf einen Tarif zu achten, der auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt", rät Hegenbarth.

Elementarschadenversicherung: Schäden durch extreme Naturereignisse wie Hochwasser, Erd­beben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, ­Lawinen oder Vulkanausbruch sind nur selten in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Solche Elementarschäden können die Immobilie unbewohnbar machen oder sogar gänzlich zerstören.

Deshalb rät der IVD allen Eigentümern in Risiko­gebieten, den sogenannten Wohngefährdungszonen, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Bei der häufigsten Art von Elementarschäden in Deutschland, nämlich Hochwasser und Überschwemmung, ist ein Versicherungsschutz häufig nur dann möglich, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass er Präventions­maßnahmen getroffen hat. Eigentümer können das Risiko beispielsweise mit druckdichten Fenstern im Keller und Erdgeschoss oder mit Damm­balkensystemen an den Türen senken.

Gewässerschadenhaftpflicht: Besitzer eines größeren Öltanks sollten auf jeden Fall eine private Gewässerschadenhaftpflicht- beziehungsweise Öltankversicherung besitzen. Sach- und/oder Personenschäden durch auslaufendes Öl im Haus oder Keller, in Gewässer, Grundwasser oder in das Erdreich können hohe Schadenersatzforderungen durch Dritte nach sich ziehen.

Kleinere Öltanks bei selbst genutzten Gebäuden sind hingegen bereits häufig in der normalen privaten Haftpflichtversicherung mit erfasst, sodass sich hier eine separate Versicherung erübrigt. Dies sollte man prüfen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Die eigene Immobilie kann auch selbst eine Schadensquelle für Dritte und die Umwelt darstellen. Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür Sorge tragen, dass von der Immobilie keine Gefahr für die Person oder den Besitz ­anderer ausgeht. Im Schadensfall haftet der Eigentümer. Eigenheimbewohner können sich für solche Fälle über die Privathaftpflichtversicherung absichern. Ist die Immobilie vermietet, muss eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer unbebauter Grundstücke benötigen eine solche Police, um bei Haftungsansprüchen versichert zu sein.

"Eigentümer sollten diesen Versicherungsschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen. Herabfallende Äste, schlecht gesicherte Gehwege im Winter - solche Haftungsfälle können sich sehr schnell einstellen", so Hegenbarth.

Risikolebensversicherung: Sollte die Immobilie noch nicht abbezahlt sein und der Kredit eine längere Laufzeit aufweisen, empfiehlt es sich, für den Fall vorzusorgen, dass der Hauptverdiener erwerbsunfähig wird oder stirbt. Sonst müssen die Angehörigen für die Kredit- und Immobilienschulden aufkommen. Eine Risikolebens­versicherung sichert dieses Risiko ab. Banken fordern häufig eine solche Police, bevor sie ein Immobiliendarlehen bewilligen.







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