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Versicherung: Was muss ich beachten, wenn mir jemand beim Umzug hilft?

28.04.18 16:00 Uhr

Versicherung: Was muss ich beachten, wenn  mir jemand beim Umzug hilft? | finanzen.net

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von Martin Reim, €uro am Sonntag

Ich plane einen Umzug. Was muss ich in puncto Versicherungen beachten, beispielsweise wenn Freunde und Familienmitglieder mithelfen?



€uro am Sonntag: "Grundsätzlich gilt: Wer eine fremde Sache beschädigt oder eine Person verletzt, muss den Schaden ersetzen. Bei Freundschaftsdiensten machen Gerichte jedoch eine Ausnahme", sagt Katalin Winkler, Partneranwältin der Roland Rechtsschutzversicherung. Helfen Freunde und Bekannte beim Umzug, trägt der Umziehende das Risiko für Schäden. Ein Freund soll schließlich für seine Gefälligkeiten nicht auch noch bestraft werden - es sei denn, er handelt ­vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Rutscht einem Umzugshelfer also versehentlich eine Porzellankiste aus den Händen oder hinterlässt er eine Schramme an der Wand im Treppenhaus, haftet er nicht dafür. Denn auch für Schäden an der Immobilie gilt: Der Mieter haftet für seine Helfer, da sie seine "Erfüllungsgehilfen" im Rahmen des Umzugs sind. Wer umzieht, sollte daher im Vorfeld seine Versicherungsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls die Police auf Gefälligkeitsschäden ausweiten.


Haftungsgrenze bei Umzugsfirmen beachten
Anders sieht es aus, wenn ein Umzugsunternehmen engagiert wurde. In der Regel haftet dieses, allerdings nur für Schäden bis 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. "Die wertvolle Ming-Vase beziehungsweise das Designermöbelstück sollte daher mit einer gesonderten Transportversicherung bedacht werden", rät Winkler, die bei der Kanzlei Kahlert Padberg im westfälischen Hamm arbeitet. Generell hafte das Unternehmen nur für selbst verursachte Schäden. Zudem sehen Umzugsunternehmen in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen oftmals Haftungsausschlüsse vor, zum Beispiel für Schäden durch "unabwendbare Ereignisse" wie einen Sturm oder starken Regen. Auch Schäden durch Dritte werden oft ausgeschlossen, soweit diese aufgrund von Unfallflucht oder mangelndem Versicherungsschutz nicht haftbar gemacht werden können.

Schäden schnell melden
Nicht der Haftung unterliegen zudem lebende Tiere sowie Pflanzen, Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere und Urkunden. Diese sollte der Umziehende besser selbst transportieren. Wichtig: Äußerlich erkennbare Schäden müssen dem Umzugsunternehmer spätestens am Tag nach dem Umzug schriftlich angezeigt werden. Versteckte Schäden - das heißt solche, die erst nach dem Auspacken erkennbar sind - müssen innerhalb von 14 Tagen nach Umzug bei der Spedition angezeigt werden.


Und was gilt, wenn sich ein Umzugshelfer aus Unachtsamkeit verletzt? "Das ist sein eigenes Risiko. Dies gilt auch, wenn er dadurch mehrere Tage krank ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht zuständig", erklärt Winkler.
Soweit der Umziehende den Unfall verursacht hat, beispielsweise weil er auf eine bestimmte Gefahrenquelle nicht hingewiesen hat, kann auch er in Anspruch genommen werden. Ist ein Umzugsunternehmen tätig, greift die gesetzliche Unfallversicherung, wenn sich ein Angestellter des ­Unternehmens verletzt.



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