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Verbraucher: Wie kann ich mich gegen Rückruf-Abzocke wehren?

27.08.19 17:30 Uhr

Verbraucher: Wie kann ich mich gegen Rückruf-Abzocke wehren? | finanzen.net

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von Redaktion Euro am Sonntag

Neulich klingelte mein Handy ein einziges Mal, und es erschien eine mir fremde Nummer auf dem Display, die mit "+88" begann. Ich hatte mal darüber gelesen, dass dies eine Kostenfalle sein kann, und habe deshalb nicht zurückgerufen. Was könnte dahinterstecken?

€uro am Sonntag Sie haben richtig reagiert, denn es handelte sich offensichtlich um einen sogenannten Ping-Anruf. Betrüger wollen mit diesen Lockanrufen einen Rückruf provozieren und auf diese Weise Geld machen.

Das Ganze funktioniert sowohl über Handy als auch über Festnetz. Wer zurückruft, hört am anderen Ende der Leitung manchmal nichts, legt auf und denkt sich nichts weiter dabei. In anderen ­Fällen gibt es Bandansagen, beispielsweise zu angeblichen Paketlieferungen. Das Ziel: den Nutzer möglichst lange in der Leitung zu halten. Das böse Erwachen folgt bei Vertragskunden dann auf der Telefonrechnung. Prepaid-Nutzer bemerken die Abzocke unter Umständen erst, wenn das Guthaben leer ist.

Nummer genau prüfen


Doch Verbraucher können vorbeugen - vor allem, indem sie sich die Nummer des Anrufers genau ansehen. Ping-Anrufe haben fast immer eine ausländische Vorwahl, erkennbar an einem "+" oder den Ziffern "00" zu Beginn der Nummer. Viele Beschwerden gab es zuletzt vor allem über Anrufe aus Burundi und Tunesien. Die Tücke: Die Vorwahlen der Länder, 00257 und 00216, ähneln denen von Emsdetten (02572) und Mönchengladbach (02161). So ist es auch bei vielen anderen Vorwahlen von meist eher exotischen Ländern: Sie sind leicht mit Städtevorwahlen zu verwechseln.

Dazu kommen unabhängige Nummern, die von Mobilfunkanbietern vergeben werden. Sie beginnen - wie in Ihrem Fall - häufig mit "+88". "Diese Nummern erinnern an bayerische Vorwahlen oder 0800er-Nummern", erklärt Kathrin Körber, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Wer schon zurückgerufen und die Abzocke ­bemerkt hat, kann den Anruf bei der Bundes­netzagentur melden (Tel. 0291/995 52 06, www. bundesnetzagentur.de).

Schriftlich widersprechen


Ist die Nummer des Ping-Anrufs bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet, gibt es in vielen Fällen ein sogenanntes Verbot der Rechnungslegung. Der Mobilfunkanbieter darf dem Kunden für den Anruf dann nichts berechnen. In solch einem Fall sollten Betroffene sich beim eigenen Anbieter melden, der Rechnung schriftlich widersprechen und lediglich einen entsprechend gekürzten Betrag überweisen - oder bereits gezahltes Geld zurückfordern. Steht die Nummer noch nicht auf der Liste der Agentur, gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Trotzdem empfiehlt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, um eine Kürzung des Betrags zu bitten. Häufig seien die Anbieter kulant.

Doch wie kommen die Betrüger eigentlich an die Nummern? In einigen Fällen würden die Zahlen von einem Computer generiert, dann sei es ­tatsächlich Zufall, erklärt Verbraucherschützerin Körber. Doch immer wieder kommt es auch vor, dass etwa bei Datenlecks abgeschöpfte Daten in die Hände von Betrügern gelangen. Dagegen hilft vor allem, persönliche Daten wie die Telefonnummer oder die Adresse generell nur sparsam preiszugeben.







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