Euro am Sonntag-Mailbox

Steuern: Was ist bei britischen Private-Equity-Fonds wichtig?

03.09.17 08:00 Uhr

Steuern: Was ist bei britischen Private-Equity-Fonds wichtig? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.

von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

Ich habe vor Jahren Anteile an einem Private-­Equity-Fonds gezeichnet, der seinen Geschäftssitz in London hat. Insgesamt tätigte der Fonds zehn Investments in verschiedene Beteiligungen. Das Fondskonzept war, in Schieflage geratene ­Unternehmen zu kaufen und diese wieder marktgängig zu machen. Das Investment ist mit Geschlossenen Fonds nach deutschem Recht vergleichbar. Ich hafte, ähnlich wie ein Kommanditist, bis zur Höhe meines eingesetzten Kapitals. Sind meine in England erzielten Ausschüttungen in Deutschland steuerfrei?



€uro am Sonntag: Das Finanzgericht Münster hat in zwei neuen Urteilen die bisherige Rechtssprechung konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen Einkünfte aus einem in Großbritannien ansässigen Private-Equity-Fonds der deutschen Besteuerung unterliegen. Sofern Anleger mit diesen Fonds gewerbliche Einkünfte erzielten, sind diese nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien in Deutschland steuerfrei. Die Abgrenzungskriterien, nach denen ein ausländischer Private-Equity-Fonds als vermögensverwaltend oder gewerblich zu qualifizieren ist, seien im Kern dieselben wie bei vergleichbaren Inlandsgesellschaften, urteilten die Richter (Az. 10 K 106/13 F und 10 K 3435/13 FO). Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sei der Fonds als gewerblich anzusehen, wenn nicht die "Fruchtziehung", also die Rendite aus der Substanz, sondern der Substanz­umschlag im Vordergrund gestanden habe. In den entschiedenen Fällen wurden die bei Verkäufen erzielten Überschüsse nicht reinvestiert, sondern an die Anleger ausgeschüttet. Zudem haben die Fonds tatsächlich Einfluss auf das Management der Portfolio-Gesellschaften genommen. In dieser Konstellation erzielen Anleger keine steuerpflichtigen Kapitalerträge, sondern - in Deutschland steuerfreie - gewerbliche Einkünfte.

Bildquellen: Luke Rajchert / Shutterstock.com, Dieter Spannknebel/Getty Images