Steuern: Erstattung aus der Schweiz?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Michael Schreiber, Euro am Sonntag
In Ihrer Ausgabe 24/2016 schrieben Sie, dass das Erstattungsverfahren zur Rückforderung der Schweizer Quellensteuer auf Dividenden kostenfrei erfolgt. Vor wenigen Tagen erhielt ich die Antwort der Schweizer Eidgenössischen Steuerverwaltung auf meinen Erstattungsantrag. Darin wurden mir 160,50 Franken Erstattung avisiert. Jetzt erhielt ich meinen Bankauszug und musste feststellen, dass von meinem Erstattungsbetrag 25 Franken an Fremdspesen abgezogen wurden. Also ist die Rückerstattung der Quellensteuer doch nicht kostenfrei möglich, oder?
€uro am Sonntag: Doch, die eigentliche Rückerstattung führt die Eidgenössische Steuerverwaltung gebührenfrei durch. Allerdings wird die Verrechnungssteuer in Franken erhoben und auch von der Schweizer Steuerverwaltung in Franken zurückerstattet. Für den Devisenumtausch in Euro erheben die meisten Banken eine Wechselgebühr. Die kann man nur vermeiden, indem man vorher bei der Bank fragt, ob sie den Umtausch gebührenfrei vornimmt. Alternativ legt man sich bei einer Bank ein Konto zu, das in Franken geführt wird, und lässt die Schweizer Steuerbehörde auf dieses Konto erstatten. Dann entfällt der Umtausch. Klären Sie aber vorher, ob die Bank das weitere Konto gebührenfrei führt.
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