Steuern: Darf mir meine Frau ihre Aktien verkaufen?
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von Redaktion Euro am Sonntag
Meine Frau besitzt seit dem Jahr 1992 Aktien der Schweizer Von Roll Holding AG. Der damalige Kaufkurs betrug 120 Schweizer Franken je Aktie - der momentane Kurs liegt unter einem Franken. Können wir den eingetretenen Verlust steuerlich nutzen, indem meine Frau ihre Aktien für 120 Schweizer Franken pro Stück an mich verkauft und ich die Aktien dann über die Börse zum Tageskurs veräußere?
Euro am Sonntag: Eine derartige Gestaltung wird der Fiskus sicherlich nicht akzeptieren. Da die Aktien bereits im Jahr 1992 erworben wurden, gelten diese als Altbestand. Die bis zum Jahr 2008 geltende einjährige Spekulationsfrist, innerhalb der man Aktienverluste steuerwirksam realisieren konnte, ist hier längst abgelaufen.
Verkauft Ihre Frau die Aktien jetzt selbst über die Börse zum Tageskurs, ist der realisierte Kursverlust steuerlich nicht verwertbar. Gleiches gilt, wenn man die Aktien außerhalb der Börse durch ein Privatgeschäft an den Ehemann verkauft. Der dazu notwendige Kaufpreis von 120 Schweizer Franken ist angesichts einer Börsennotierung von unter einem Schweizer Franken je Aktie dem Fiskus kaum plausibel zu machen. Die Beamten würden die Transaktion rechtlich als Gestaltungsmissbrauch ansehen und die Verlustberücksichtigung verweigern.
Zudem kann eine solche Transaktion Schenkungsteuer auslösen, weil der Ehemann mit den genannten 120 Schweizer Franken je Aktie zugunsten seiner Frau einen wesentlich höheren Kaufpreis für die Wertpapiere akzeptiert, als an der Börse zwischen Fremden üblich vereinbart wird. Zwar verfügen Ehegatten untereinander über einen Freibetrag von 500 000 Euro. Dieser erneuert sich aber nur alle zehn Jahre.
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