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Steuer: Wie spart man sich die irische Quellensteuer?

19.06.16 14:00 Uhr

Steuer: Wie spart man sich die irische Quellensteuer? | finanzen.net

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von Redaktion Euro am Sonntag

Ich habe gehört, dass man sich als Aktionär irischer Unternehmen vorab von der Quellensteuer befreien lassen kann, um anschließend keine Quellensteuer zurückfordern zu müssen. Meiner Depotbank ist diese Möglichkeit nicht bekannt. Dort sagte man mir, dass auch bei Clearstream, die als Lagerstelle für Wertpapiere in Quellensteuerangelegenheiten in der Regel Bescheid weiß, niemand diesen "Trick" kennt. Gibt es überhaupt diese Möglichkeit?



€uro am Sonntag: Der irische Fiskus gewährt eine Vorabbefreiung von der irischen Quellensteuer auf Dividenden, wenn der Aktionär entweder in der Europäischen Union ansässig ist oder in einem Land lebt, mit dem die Republik Irland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Deutschland erfüllt übrigens alle beiden Voraussetzungen. Um nun vorab von der irischen Quellensteuer befreit zu werden, müssen Aktionäre, bevor die Gesellschaft die Dividende auszahlt, eine entsprechende Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. Das dazu notwendige Formular erhält man online unter dem folgenden Link: www.revenue.ie/en/tax/dwt/forms/index.html.

Dort ruft man das Dokument "Non-Resident Form V2A - Exemption from DWT for A Qualifying Non-Resident Individual in respect of relevant distributions" auf. Im oberen Abschnitt des Formulars erklärt der Anleger, indem er seine Adresse und seine deutsche Steuernummer angibt, dass er in der Bundesrepublik ansässig ist. Anschließend muss das Dokument ausgedruckt werden, denn im unteren Abschnitt muss das für den Anleger zuständige deutsche Finanzamt diese Angaben bestätigen und die Bescheinigung mit einem Dienstsiegel versehen. Die ausgefüllte Erklärung schickt man dann an die Investor-Relations-Abteilung des oder der irischen Unternehmen, von denen man eine Dividende erwartet.

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