Steuer: Wie kann ich mit Parteispenden Abgaben sparen?
06.08.17 16:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Ich plane, im laufenden Bundestagswahlkampf eine Partei mit einer größere Spende zu unterstützen. Wie kann ich meine Zuwendung steuerlich optimal absetzen?
€uro am Sonntag: Wer Parteien eine Geldspende zukommen lässt, kann auf zweifache Weise Abgaben sparen. Zum einen werden geleisteten Zuwendungen zu 50 Prozent direkt von der Einkommensteuerschuld abgezogen - allerdings nur bis zu einem Spenden-Höchstbetrag (1650 Euro bei Singles, 3300 Euro bei zusammen veranlagten Partnern). Diese erste Steuerersparnis beträgt damit maximal 825 oder 1650 Euro.
Zum anderen sind höhere Zuwendungen mit den identischen Höchstbeträgen (1650 Euro bei Singles, 3300 Euro bei zusammen veranlagten Partnern) als Sonderausgaben absetzbar.
Gegen die begrenzte Absetzbarkeit ist eine Klage beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. X R 55/14). Zu beachten: Der Fiskus berücksichtigt Spenden maximal bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Ebenfalls wichtig: Absetzbar sind nur Spenden an Parteien, Parteien, die nach dem Parteiengesetz beim Bundeswahlleiter Satzung und Programm der Partei sowie Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen hinterlegt haben.
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