Schadenersatz: OP-Termin absagen?
22.05.16 16:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
Werbung
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Manche Kliniken verlangen Schadenersatz,
wenn man einen vereinbarten Operationstermin platzen lässt. Ist das rechtens?
€uro am Sonntag: Nein, wie das Amtsgericht München rechtskräftig entschieden hat. Begründung: Ein Patient dürfe frei darüber entscheiden, ob er einen Eingriff in seinen Körper oder seine Gesundheit zulassen wolle oder nicht. Er sei daher berechtigt, einen Behandlungsvertrag jederzeit zu kündigen, ohne hierfür Gründe angeben zu müssen. "Das wirtschaftliche Interesse des Behandlers muss gegenüber dem schützenswerteren Interesse des Patienten auf körperliche Unversehrtheit zurücktreten", heißt es in dem Urteil, aus dem der Branchendienst versicherungsjournal.de zitiert. Die beklagte Frau hatte eine Magenballon-Operation zur Gewichtsabnahme vereinbart und wenige Tage vorher abgesagt. Die Klinik stellte ihr vertragsgemäß ungefähr 1500 Euro in Rechnung (Az. 213 C 27099/15).
Weitere News
Bildquellen: Fernando Madeira / Shutterstock.com, Borislav Bajkic / Shutterstock.com