Rundfunkbeitrag: Wie spare ich mir die Gebühr für den Zweitwohnsitz?
29.05.16 14:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Maren Lohrer, Euro am Sonntag
Wir haben ein Ferienhaus, das wir allerdings kaum nutzen. So waren wir 2015 nur zweimal
für eine Woche dort. Trotzdem zahlen wir
auch dort den Rundfunkbeitrag. Gibt es die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen?
€uro am Sonntag: Seit Inkrafttreten des sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrags 2013 gilt das Prinzip: eine Wohnung, ein Beitrag. Hierbei ist es unerheblich, ob die Wohnung ein Zweit- oder Nebenwohnsitz ist. Es ist auch egal, wie lange diese Wohnung tatsächlich genutzt wird, wie viele Personen dort leben und wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind.
Für privat genutzte Ferienwohnungen ist also ein zusätzlicher Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro zu zahlen. Wird die Wohnung jedoch als Urlaubsdomizil vermietet, so ist die erste Ferienwohnung beitragsfrei. Für jede weitere Ferienwohnung fällt ein Drittelbeitrag an - monatlich 5,83 Euro. Doch es gibt auch Ausnahmen von der Beitragspflicht. Beispielsweise fallen in einer Kleingartenanlage keine Gebühren an, denn Schreberlauben sind laut Bundeskleingartengesetz nicht dauerhaft zum Wohnen geeignet.
Wohnwagen und Wohnmobile, Bauwagen und Wohncontainer gelten dann als Wohnung, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. In solchen Fällen muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden.
Auch wenn viele Bürger den Beitrag als Belastung empfinden: Verweigern ist keine Lösung. Ignorieren säumige Zahler den Festsetzungsbescheid, der nach Zahlungsaufforderung und -erinnerung versandt wird, so kann es zu einer Vollstreckungsankündigung kommen. Ob der Bewohner überhaupt Rundfunkgeräte nutzt, ist nach geltender Rechtslage unerheblich. Gezahlt wird für die Möglichkeit des Empfangs, nicht für die Nutzung.
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