Namensrecht: Wie lässt sich die Reihenfolge meiner Vornamen ändern?
04.11.18 12:00 Uhr
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von Martin Reim, €uro am Sonntag
Ich habe gehört, dass man bald die Reihenfolge seiner Vornamen auf unkomplizierte Weise ändern kann. Stimmt das? Falls ja: Was kostet solch eine Änderung?
€uro am Sonntag: In der Tat ist das ab 1. November möglich. Durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes lässt sich die Reihenfolge der Vornamen beim Geburtsstandesamt ändern. Dafür muss die Person keinen Grund nennen, sondern lediglich eine Erklärung abgeben. Ausnahmen: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen auch weiterhin in der von den Eltern bestimmten Reihenfolge bleiben. Zudem bleibt es verboten, die Schreibweise der Vornamen zu ändern. Man darf auch keine Vornamen hinzufügen oder weglassen. Die Kosten betragen beispielsweise in Berlin 30 Euro, in München 25 Euro und in Köln 21 Euro.
Hintergrund der Reform sind Probleme bei Ausweisdokumenten: 2010 wurde ein neues Format für die maschinenlesbare Zone (MRZ) bei Pässen und Personalausweisen eingeführt. Seitdem sind alle Vornamen in die MRZ integriert - sie werden von links nach rechts aus der Geburtsurkunde übernommen. Das bedeutet: Wegen der begrenzten Zeichenzahl können nicht immer alle Vornamen übertragen werden. Unter Umständen steht also der Rufname nicht in der MRZ und ist entsprechend nicht erkennbar. Betroffene sehen sich dann mit einem Namen konfrontiert, der ihnen selbst eher fremd ist. Und das kann zu Problemen führen - etwa mit Versicherungen oder Fluggesellschaften, die sich nach der Reihenfolge der Namen richten. Wer also einen Flug bucht und dabei seinen Rufnamen nutzt, kann eventuell Ärger beim Einchecken bekommen. Nun ist unkomplizierte Abhilfe möglich.
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