Immo-Eigentum: Regeln für Versammlung?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Redaktion Euro am Sonntag
Wir haben vor fünf Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Seit einiger Zeit ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zerstritten. Bei unserer letzten Versammlung gingen einige Mitglieder vorzeitig. Wann ist eigentlich eine Versammlung beschlussfähig?
€uro am Sonntag: Laut Gesetz ist sie nur beschlussfähig, wenn die erschienenen Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren - berechnet nach Größe der Anteile. Allerdings kann die WEG dies auch anders regeln. Es besteht keine Pflicht, teilzunehmen oder bis zum Ende zu bleiben, entschied etwa das Amtsgericht Neumarkt (4 C 5/14 WEG). Einzelne Eigentümer können also die Beschlussfähigkeit verhindern. Für die Einberufung der Wiederholungsversammlung gelten dieselben Regeln. Doch die Wiederholungsversammlung ist unabhängig von der Höhe der vertretenen Anteile beschlussfähig - in der Ladung ist darauf hinzuweisen.
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