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Immo-Eigentum: Regeln für Versammlung?

30.03.16 17:30 Uhr

Immo-Eigentum: Regeln für Versammlung? | finanzen.net

Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.

von Redaktion Euro am Sonntag

Wir haben vor fünf Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Seit einiger Zeit ist die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zerstritten. Bei unserer letzten Versammlung gingen einige ­Mitglieder vorzeitig. Wann ist eigentlich eine ­Versammlung beschlussfähig? €uro am Sonntag: Laut Gesetz ist sie nur beschlussfähig, wenn die erschienenen Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren - berechnet nach Größe der Anteile. Allerdings kann die WEG dies auch anders regeln. Es besteht keine Pflicht, teilzunehmen oder bis zum Ende zu bleiben, entschied etwa das Amtsgericht Neumarkt (4 C 5/14 WEG). Einzelne Eigentümer können also die Beschlussfähigkeit verhindern. Für die Einberufung der Wiederholungsversammlung gelten dieselben Regeln. Doch die Wiederholungsversammlung ist unabhängig von der Höhe der vertretenen Anteile beschlussfähig - in der Ladung ist darauf hinzuweisen.

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