Banken: Wer muss den Fehler eines Geldautomaten beweisen?
12.08.18 16:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Redaktion €uro am Sonntag
Ein Bekannter hat erzählt, er habe Geld von einem Automaten ziehen wollen. Er brach den Vorgang ab. Dennoch wurde sein Konto mit dem Betrag belastet. Wie ist die Rechtslage?
€uro am Sonntag: Geldinstitute müssen im Zweifel beweisen können, dass ein von ihnen aufgestellter Geldautomat ordnungsgemäß funktioniert hat. Nach Ansicht des Amtsgerichts Aachen ist es ihre Aufgabe zu belegen, dass dem Kunden der von ihm begehrte Bargeldbetrag auch tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde. Für Fälle einer behaupteten Fehlfunktion des Geldautomaten gebe es für Banken keine Beweiserleichterung. In dem vom Verbraucherzentrale Bundesverband aufgegriffenen Fall hatte ein Bankkunde behauptet, er habe zunächst Geld abheben wollen, den Auszahlvorgang aber gestoppt. Dennoch wurde sein Konto mit 600 Euro belastet.
Das Amtsgericht verurteilte die Bank, den Betrag zurückzuerstatten. Zwar habe ein Sachverständiger ausgesagt, der Geldautomat habe mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit korrekt gearbeitet. Das reiche aber nicht aus. Erforderlich sei ein "für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet" (Az.105 C 278/15).
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