Euro am Sonntag gibt Rat

Frührente: Gelten geänderte Zuverdienst-Regeln auch 2021?

05.12.20 14:04 Uhr

Frührente: Gelten geänderte Zuverdienst-Regeln auch 2021? | finanzen.net

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von Martin Reim, Euro am Sonntag

Ich bin als Krankenschwester vor einiger Zeit in Frührente gegangen. Wegen Corona hat mich mein ehemaliger Arbeitgeber zurückgeholt. Für 2020 wurde ja die Zuverdienstmöglichkeit erweitert, sodass es kein Problem für meine Rente ist. Gilt das auch für 2021?

Euro am Sonntag: Leider gibt es darüber noch keinen Beschluss. Wie Sie richtigerweise angedeutet haben, können Frührentner 2020 deutlich mehr hinzuverdienen, bevor ihnen die Rente gekürzt wird. Das ist Teil des sogenannten Sozialschutzpakets, mit dem die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gemindert werden sollen. Demnach bleiben maximal 44.590 Euro im Jahr anrechnungsfrei. Grundsätzlich liegt die Grenze bei 6.300 Euro. Das soll den Wiedereinstieg für Menschen in Bereichen erleichtern, die dringend Personal suchen, etwa im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Regelung ist jedoch nicht an Berufsfelder geknüpft und kann von allen Frührentnern genutzt werden. Jenseits der Grenze gibt es zwei Anrechnungsarten. Grundsätzlich wird der Hinzuverdienst zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rentenversicherung zahlt dann nur noch eine Teilrente aus.

Wer mehr verdient als den Spitzenwert seiner letzten 15 Arbeitsjahre, dem wird das überschüssige Geld sogar zu 100 Prozent von der Rente abgezogen. Auch diese Regel wurde für 2020 gestrichen. Generell gilt: Frührentner, die neben der Rente arbeiten, zahlen auch weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Damit erwerben sie auch einen höheren Rentenanspruch. Dieser wird ausgezahlt, sobald das reguläre Renteneintrittsalter erreicht ist.









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