Wo darf ich während der EM Flagge zeigen?
EM-Zeit ist Fahnenzeit: An Autos, Motorrädern, an Fenstern und auf Balkonen wehen wieder die Fahnen der unterschiedlichsten Nationen. Ist die Beflaggung eigentlich erlaubt?
von Maren Lohrer, Euro am Sonntag
€uro am Sonntag Im Straßenverkehr ist die Lage klar: Wer sein Fahrzeug beflaggt, haftet für den Fall, dass die Fahne abbricht oder durch falsche Befestigung beim Folgefahrzeug Schäden verursacht. Grund: Der EM-Auto-Schmuck hat keine TÜV-Zulassung. So raten die Experten des Versicherers ARAG dringend dazu, die Fahnen vor einer Fahrt auf der Autobahn zu entfernen, da das Material für solche Belastungen nicht ausgelegt ist. Und das bunte Tuch auf der Motorhaube solle gut befestigt und für längere Fahrten am besten ganz entfernt werden.
Falls Unfälle durch eine mangelhafte Befestigung mitverursacht wurden, gibt es Probleme. Auch erhöht das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt das Einbruchrisiko. Unter Umständen regulieren Autoversicherer den Schaden nicht, wenn durch das mit der Fahne beflaggte Autofenster eingebrochen wurde.
Die Beflaggung von Wohnungen - mit jeder zugelassenen Nationalflagge - ist im Prinzip zulässig. Der Vermieter darf es nicht verbieten, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund vor. Dieser ist gegeben, wenn etwa die Flagge so groß ist, dass sie auch den Nachbarn die freie Sicht versperrt, deren Wohnräume verdunkelt, anderweitig stört oder Passanten sogar gefährdet.
Die ARAG-Experten weisen zudem darauf hin, dass in der Mietwohnung beim Aufhängen der Flagge kein schweres Gerät verwendet werden dürfe, wie zum Beispiel Wandanker oder Dübel. Denn die Bausubstanz des Hauses dürfe nicht beschädigt werden. Doch darüber hinaus können die eigenen vier Wände grundsätzlich von jedem Mieter eingerichtet und dekoriert werden, wie es diesem gefällt. Auch einen Balkon darf der Mieter nach seinem persönlichen Geschmack gestalten.
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