Steuern: Wen darf der Fiskus fragen?
17.01.16 17:00 Uhr
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag
Als freier Handelsvertreter erhalte ich Provisionen aus unterschiedlichen Quellen. Der Sachbearbeiter des Finanzamts glaubt mir nicht, dass ich in meiner Steuererklärung 2014 alle diese Zahlungen offengelegt habe. Darf der Fiskus in dem Zusammenhang auch meine Kunden befragen?
€uro am Sonntag: Finanzbeamte dürfen unbeteiligte Dritte zu steuerlich relevanten Sachverhalten befragen, wenn der Steuerpflichtige selbst nicht ausreichend zur Klärung beiträgt oder es begründete Zweifel an seiner Darstellung gibt, urteilte kürzlich der Bundesfinanzhof (Az. X R 4/14).
Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt ein Auskunftsersuchen zu Provisionszahlungen eines Lieferanten gestellt, ohne den Steuerpflichtigen vorab zu informieren. Die Hürden für derartige Steuerermittlungen sind aber hoch: Aufgrund des bisherigen Verhaltens des Steuerpflichtigen muss offensichtlich sein, dass er an der Aufklärung des relevanten Sachverhalts nicht mitwirken wird.
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