Pfändungsschutzkonto: Weihnachtsgeld sichern?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Ich habe ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto. Nun habe ich gehört, man solle sein Weihnachtsgeld extra vor Pfändung schützen. Wie geht das?
Euro am Sonntag: Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto pfändungsfrei. In der Tat müssen Sie dafür möglichst bald einen schriftlichen Antrag stellen - bei Gericht oder bei der öffentlichen Stelle, von der der Kontopfändungsbeschluss kam. Darauf weist Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg hin (unter vzhh.de gibt es einen Musterbrief für die Antragstellung). Auf dem P-Konto sind die Einkünfte von Schuldnern bis zu einem Grundfreibetrag von 1.073,88 Euro monatlich von der Pfändung ausgenommen. Für gesetzliche Unterhaltspflichten können weitere Beträge pfändungsfrei gestellt werden. "Doch der geschützte Sockelbetrag und darüber hinaus bescheinigte Freibeträge reichen meist nicht aus, um den Weihnachtszuschuss zu sichern", erläutert Christiansen.
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