Kfz-Versicherung: Anwaltshonorar fällig?
Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Finanz- und Versicherungsthemen.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Ich wurde im Juli 2015 Opfer eines Autounfalls. Die gegnerische Versicherung hat einen großen Teil der Kosten noch nicht bezahlt, unter anderem für den Schaden an meinem Auto, den nötigen Mietwagen und das Honorar des von mir eingeschalteten Rechtsanwalts. Meine Fragen: Muss der Versicherer grundsätzlich den Anwalt bezahlen? Und gibt es eine Frist, innerhalb derer meine Ansprüche komplett reguliert sein müssten?
€uro am Sonntag: "Die Anwaltskosten müssen in jedem Fall gezahlt werden", sagt Jörg Elsner, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hagen. Für die Regulierung gebe es keine gesetzliche Zeitspanne. "Die Rechtsprechung geht von einer angemessenen Bearbeitungsfrist von drei bis vier Wochen aus." Dann kann der Geschädigte laut Elsner Klage erheben. Nur in wenigen Ausnahmefällen sei eine längere Frist üblich, etwa wenn der Unfallverursacher wegen eines Strafverfahrens gegen ihn keine Angaben über das Geschehen macht.
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