Kann ich meine Kfz-Police nach dem Stichtag kündigen?
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von Martin Reim, Euro am Sonntag
Es gab einen riesigen Werberummel darum, zum 30. November den Kfz-Versicherer zu wechseln. Trotzdem habe ich den Stichtag verpasst. Nun habe ich gehört, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Stimmt das?
Euro am Sonntag: Ja, das stimmt. Die Kfz-Versicherer müssen ihre Kunden bis spätestens Ende November über die Beitragshöhe zum 1. Januar informieren. Ab dem Eingang der Nachricht haben Autofahrer vier Wochen Zeit zu kündigen - unter bestimmten Voraussetzungen. Nach Angaben von Arnd Schröder, Geschäftsführer des Vergleichsportals Toptarif, gilt grundsätzlich: Ändern sich die Vertragsbedingungen oder steigt die Prämie, ohne dass gleichzeitig die Leistung des Versicherungsschutzes erweitert wird, können Verbraucher außerordentlich kündigen.
Entscheidend bei der Preiserhöhung ist der sogenannte Vergleichsbeitrag, den die Versicherer in der Jahresrechnung ausweisen müssen. Er gibt an, welche Beitragshöhe sich bei gleichen Leistungen mit dem Schadenfreiheitsrabatt für 2017 ergeben hätte - ohne Berücksichtigung von Preisanpassungen. Ist der zu zahlende Gesamtbeitrag für 2017 höher als der Vergleichsbeitrag, können Autofahrer auch nach dem Stichtag kündigen. Das trifft auch zu, wenn die Prämie durch die Änderung der Typ- oder der Regionalklasse teurer wird. Sinkt der Beitrag aufgrund der neuen Einstufung allerdings, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Versicherte können ihre Autoversicherung manchmal auch dann außerordentlich kündigen, wenn die Prämie sinkt. Viele Autofahrer erhalten zum neuen Jahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. Fällt der Beitrag allerdings nicht um denselben Prozentsatz, ist auch in diesem Fall die Sonderkündigung möglich. Unabhängig vom Stichtag gilt das Sonderkündigungsrecht auch beim Kauf eines neuen Fahrzeugs.
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