Entschädigung für Fluggäste

Fluggastentschädigung auch bei unerwarteten technischen Problemen

17.09.15 12:16 Uhr

Fluggastentschädigung auch bei unerwarteten technischen Problemen | finanzen.net

Für stark verspätete Flüge muss die Fluggesellschaft auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn unerwartete technische Probleme zu der Verspätung geführt haben.

Werte in diesem Artikel
Aktien

8,05 EUR 0,09 EUR 1,13%

Ausnahmen gibt es nur bei Ursachen, auf die die Fluggesellschaft letztlich keinen Einfluss hat, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-257/14)

   Bei annullierten oder stark verspäteten Flügen steht den Fluggästen nach EU-Recht eine sogenannte Ausgleichszahlung zu. Je nach Entfernung liegt diese bei 250 bis 600 Euro. Die Fluggesellschaften sind davon befreit, wenn die Verspätung auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht.

   Im Streitfall flog eine Frau mit der niederländischen Fluggesellschaft KLM von der ecuadorianischen Hauptstadt Quito nach Amsterdam. Bei der Landung hatte der Flug 29 Stunden Verspätung. Eine Entschädigung wollte KLM dennoch nicht zahlen. Ursache seien Defekte zweier Bauteile gewesen, darunter der Kraftstoffpumpe. Beide Teile seien in Quito nicht verfügbar gewesen und daher aus Amsterdam eingeflogen worden. Da die Teile ihre durchschnittliche Lebensdauer noch nicht überschritten hätten, sei dies nicht absehbar gewesen.

   Wie nun der EuGH betonte, gehörten technische Probleme beim Betrieb eines Flugzeugs schlicht zum Alltag. Kein Flugzeugteil habe eine unbegrenzte Lebensdauer. Auch möglicherweise unerwartete vorzeitige Schäden seien daher keine "außergewöhnlichen Umstände", die die Fluggesellschaften von der Ausgleichszahlung befreien. Es sei ihre Aufgabe, dies bei der Wartung zu berücksichtigen.

   Ausnahmen gebe es nur bei einer Ursache, die außerhalb der normalen Tätigkeit der Fluggesellschaft liegt, und von ihr "tatsächlich nicht zu beherrschen ist". Als Beispiele nannten die Luxemburger Richter Sabotage und Terrorismus oder unerwartete Hinweise auf sicherheitsrelevante Mängel durch die Flugaufsicht oder den Hersteller.

  

LUXEMBURG (AFP)

Ausgewählte Hebelprodukte auf AIR France-KLM

Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf AIR France-KLM

NameHebelKOEmittent
NameHebelKOEmittent
Wer­bung

Bildquellen: Markus Gann / Shutterstock.com, Konstantin Sutyagin / Shutterstock.com

Nachrichten zu AIR France-KLM

Analysen zu AIR France-KLM

DatumRatingAnalyst
11.12.2024AIR France-KLM OutperformBernstein Research
11.12.2024AIR France-KLM OverweightJP Morgan Chase & Co.
11.12.2024AIR France-KLM BuyUBS AG
04.12.2024AIR France-KLM OverweightJP Morgan Chase & Co.
26.11.2024AIR France-KLM HoldDeutsche Bank AG
DatumRatingAnalyst
11.12.2024AIR France-KLM OutperformBernstein Research
11.12.2024AIR France-KLM OverweightJP Morgan Chase & Co.
11.12.2024AIR France-KLM BuyUBS AG
04.12.2024AIR France-KLM OverweightJP Morgan Chase & Co.
14.11.2024AIR France-KLM OverweightJP Morgan Chase & Co.
DatumRatingAnalyst
26.11.2024AIR France-KLM HoldDeutsche Bank AG
08.11.2024AIR France-KLM HoldDeutsche Bank AG
07.10.2024AIR France-KLM Equal WeightBarclays Capital
04.10.2024AIR France-KLM HoldDeutsche Bank AG
25.07.2024AIR France-KLM HoldDeutsche Bank AG
DatumRatingAnalyst
05.11.2024AIR France-KLM UnderweightMorgan Stanley
02.07.2024AIR France-KLM UnderweightJP Morgan Chase & Co.
13.06.2024AIR France-KLM UnderweightJP Morgan Chase & Co.
30.05.2024AIR France-KLM UnderweightJP Morgan Chase & Co.
02.05.2024AIR France-KLM UnderweightJP Morgan Chase & Co.

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für AIR France-KLM nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"