Verbraucher aufgepasst - Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab September 2022
Im September laufen einige pandemiebedingte Sonderregelungen aus. Außerdem dürfen sich viele Beschäftigte auf die Auszahlung der Energiepauschale freuen. Weitere Änderungen betreffen Pflegeinstitutionen, Lebensmittelunternehmen und Ukraine-Flüchtlinge.
Werte in diesem Artikel
• Corona-Kurzarbeitergeldregeln treten außer Kraft
• Energiepauschale wird ausgezahlt
• Pflegeeinrichtungen: Tarifentlohnung wird zur Pflicht
Corona-Kurzarbeitergeldregeln und -Erleichterungen
Wie aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, laufen die pandemiebedingten Regelungen, die den Zugang und den Erhalt von Kurzarbeitergeld erleichterten, am 30. September aus. Zuvor wurde diese Regelung schon um drei Monate verlängert. Bis dahin reicht es weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Außerdem müssen Beschäftigte bis Auslauf der Regelung auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.
Die Plattform anwalt.de berichtet außerdem, dass im September einige weitere pandemiebedingte Sonderregelungen außer Kraft treten. So wurden zum Beispiel Ausnahmen von Regeln für Versammlungen und Beschlussfassungen von Gesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen und Wohnungseigentümergemeinschaften geschaffen, damit persönliche Kontakte verringert werden konnten. Von Septemberbeginn an sollen diese Regelungen jedoch auslaufen. Solche Versammlungen sind ab September also nur noch in Präsenz und nicht mehr als virtuelle oder hybride Versammlung möglich.
Energiepauschale für Beschäftigte
Da die Preise für Energieträger wie zum Beispiel Gas zuletzt deutlich gestiegen sind, will der Staat die Bürger mit einer einmaligen Zahlung einer Energiepauschale entlasten. Den Anspruch auf die Zahlung von 300 Euro haben unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Steuerklasse eins bis fünf, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Dabei müssen diese Personen für mindestens einen Tag im Jahr 2022 einer einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sein. Ausgezahlt werden soll die Energiepauschale durch den Arbeitgeber im September mit dem Gehalt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Energiepauschale steuerpflichtig ist, es sich bei dem Betrag also um 300 Euro brutto handelt. Was davon also netto bei den einzelnen Betroffenen ankommt, hängt von der individuellen Situation ab.
Pflegeeinrichtungen: Tarifentlohnung
Die AOK erklärt auf der eigenen Website, dass ab dem 1. September nur noch solche Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bezahlen. Ebenfalls möglich ist es einfach, mindestens in der Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zu entlohnen.
Wichtiger Schritt für die Einführung des E-Rezepts
Ab dem 1. September sind deutschlandweit alle Apotheken verpflichtet, elektronische Rezepte anzunehmen. Die stufenweise Einführung beginnt zum Stichtag jedoch erst in Praxen und Krankenhäusern in Westfalen-Lippe. Ursprünglich sollte auch Schleswig-Holstein die erste Phase des Test-Projekts einläuten, hatte dem Unterfangen nun aber doch eine Absage erteilt. Der Betreiber Gematik geht davon aus, dass das E-Rezept bundesweit im Frühjahr 2023 eingeführt sein könnte. Das großangelegte Digitalisierungsprojekt war in der Vergangenheit jedoch bereits häufiger von Verschiebungen geprägt.
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Laut einer Mitteilung der Bundesregierung wurde die Informationspflicht zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln an das geltende EU-Recht angepasst. Demnach sind Lebensmittelunternehmen ab dem 1. September dazu verpflichtet, Rückverfolgbarkeitsinformationen im Bedarfsfall binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden übermitteln zu können. Wie die Plattform anwalt.de ergänzend erklärt, gelten solche Unternehmen als Lebensmittelunternehmen, die "eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen." Neben Herstellern und Händlern betrifft dies unter anderem also auch Restaurants und Kantinen.
Visumfreier Aufenthalt für Ukraine-Flüchtlinge
Das Netzwerk Berlin-Hilft erklärt in einer Mitteilung, dass es eine Änderung in der Übergangs-Verordnung für den Aufenthalt von Ukraine-Flüchtlingen gibt. Demnach gilt ab dem 1. September, dass Flüchtlinge aus der Ukraine weiterhin ohne Visum einreisen dürfen, jedoch sind diese nur noch 90 Tage nach Einreisedatum von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Außerdem soll die Visumfreiheit an die erstmalige Einreise gekoppelt sein, um mehrfaches Hin- und Herreisen zu verhindern.
Amazon dreht an Preisschraube für Prime-Mitgliedschaft
Ab dem 15. September gilt außerdem der neue Abopreis für Amazons Premium-Dienst Amazon Prime. Bereits im Juli kündigte der Versandriese an, dass sich die monatliche Prime-Mitgliedschaft von 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht, der jährliche Preis von 69,00 Euro auf 89,90 Euro. Auch Studenten müssen dann tiefer in die Tasche greifen. Der Service enthält schnellere Versandoptionen ohne Mehrkosten, Zugriff auf das Streamingangebot Prime Video, eine Auswahl an kostenlosen E-Books und Liedern sowie exklusive Angebote.
Redaktion finanzen.net
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