Renovierung muss Mieter dulden
Weigern sich Mieter eine dringend erforderliche Instandsetzung oder Renovierung zu dulden, darf der Vermieter ihnen fristlos kündigen.
von Michael Herbert Schulz, €uro am Sonntag
Dafür ist auch keine sogenannte Duldungsklage erforderlich. Entsprechend vermieterfreundlich entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 281/13).
Allerdings verwiesen die Richter den Rechtsstreit wieder an das zuständige Berliner Landgericht zurück. Dort muss nun konkret geklärt werden, um welche Arbeiten es im Einzelnen ging, wie umfangreich und dringend sie waren und welche Beeinträchtigungen sich hieraus für die Mieter ergaben.
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