BGH muss entscheiden

Mietpreisbremse in Berlin kommt vor Gericht

12.08.14 12:42 Uhr

Mietpreisbremse in Berlin kommt vor Gericht | finanzen.net

Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob die Mietpreisbremse in Berlin gesetzeskonform ist.

Die Mietpreisbremse begrenzt Mieterhöhungen in Berlin auf 15 Prozent in drei Jahren. Ein Vermieter, der 20 Prozent Erhöhung durchsetzen wollte und damit vor dem Landgericht Berlin scheiterte, habe nun Revision beim BGH eingelegt, wie der Eigentümerverband Haus & Grund am Dienstag in Berlin mitteilte.

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   Mieten dürfen in der Regel zwar um 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Diese Grenze können Landesregierungen für Ballungsgebiete aber senken, wenn laut Gesetz die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist. In Berlin gilt deshalb seit dem 19. Mai 2013, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent erhöht werden dürfen.

   Im nun aktuellen Fall hatte der Mieter deshalb eine Erhöhung nur um 15 Prozent akzeptiert. Ob der Vermieter Anspruch auf weitere fünf Prozent hat, soll der BGH endgültig klären. Mit der Verhandlung und Entscheidung wird allerdings erst im kommenden Jahr gerechnet. Der Eigentümerverband Haus & Grund unterstützt dieses Verfahren, weil es sich seiner Ansicht nach auf die von der Bundesregierung geplante Mietpreisbremse auswirken könnte.

DJG/smh

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KARLSRUHE (AFP)

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