Honorarberatung: Ein feiner Unterschied
Seit 1. August gibt es zwei neue Arten von Finanzberatern. Sie werden direkt vom Kunden bezahlt. Was das für Anleger bedeutet und warum die neuen Regeln zu kurz greifen.
Werte in diesem Artikel
von Thomas Münster, Euro am Sonntag
Das Konzept ist eigentlich logisch: Anlage- und Vorsorgetipps gegen Geld. Und weil der Berater sein Geld vom Kunden bekommt und nicht auf Provisionen irgendwelcher Fondsgesellschaften oder Versicherer angewiesen ist, empfiehlt er im Idealfall nur das, was dem Kunden nutzt. Doch in der Realität sieht die Sache ganz anders aus: Denn die "klassische" Beratung, bei welcher der Berater eine Provision kassiert, erscheint für den Kunden erst einmal kostenlos. Das ist zwar nicht ganz richtig, denn letzten Endes finanzieren die Anleger die Provisionen, aber diese Kosten sind im Preis versteckt, das tut nicht so weh. Da verwundert es kaum, dass Anleger kaum bereit sind, einen Berater direkt zu bezahlen.
Das soll das "Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente" ändern. Es gilt seit 1. August und macht klar, was Beratung gegen Honorar bedeutet, und welche Standards gelten. Gleichzeitig verpflichtet es Provisionsberater zu zeigen, wie sie sich finanzieren. Klingt gut. Was aber bringt das den Kunden?
Wer das wissen will, muss zunächst sehr genau hinsehen, ob er es mit einem "Honoraranlageberater" oder "Honorarfinanzanlageberater" zu tun hat. Letztere sind meist selbstständig, sie haben nur Investmentfonds und etwa öffentlich angebotene geschlossene Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft im Portfolio. Wer diesen Titel führen will, braucht eine Genehmigung der Gewerbeaufsicht. Honoraranlageberater sind in der Regel bei Banken angestellt und beraten zum kompletten Angebot an Wertpapieren von Aktien bis Zertifikate. Für ihre Aufsicht ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin zuständig. Nur wer bei ihr registriert ist, darf sich Honoraranlageberater nennen, wer nicht registriert ist und trotzdem so tut als ob, dem droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Wer schummelt, wird bestraft
Für die beiden gesetzlich geregelten Honorarberatertypen gibt es strenge Regeln: Sie dürfen nur Honorarberatung anbieten und sonst nichts, das sorgt für Klarheit. Ist ein empfohlenes Anlageprodukt auf dem Markt nur mit Provision zu bekommen, müssen sie diese ungekürzt an den Kunden weiterreichen. Behält der Berater doch etwas für sich, droht ihm ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro. Verkaufsanreize wie Reisen oder Einladungen zu Sportveranstaltungen, mit denen Anbieter Finanzberater gerne "belohnen", dürfen sie gar nicht erst annehmen.
Darüber hinaus dürfen Honoraranlageberater und Honorarfinanzanlageberater auf keinen Fall nur ihre Hausmarken empfehlen, sondern müssen eine breite Produktpalette berücksichtigen. Gibt es im selben Unternehmen auch Provisionsberater, müssen die Bereiche klar getrennt sein.
Das alles hat seinen Preis: Bei dauernder Vermögensverwaltung oft ein bestimmter Prozentsatz vom verwalteten Vermögen, meist zwischen einem und 1,5 Prozent pro Jahr; bei Onlinemodellen kostet es weniger. Einmalige Beratungen werden gewöhnlich stundenweise berechnet, in der Regel mit 100 bis 150 Euro. Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), schätzt die Dauer einer guten Basisberatung auf zwei bis drei Stunden. Unterm Strich stehen dann 300 bis 450 Euro. So viel wollen die meisten Anleger nicht zahlen, zumal das auch fällig wird, wenn sie der Empfehlung des Beraters nicht folgen. Laut einem aktuellen Report der Sparda-Bank ist Honorarberatung zum Thema Altersvorsorge nur für 19 Prozent der 2000 Befragten überhaupt ein Thema. Und die wollen nicht mehr als 35 bis 45 Euro pro Stunde zahlen.
Zu wenig Transparenz
Um diese Einstellung zu ändern, will das neue Gesetz den Anlegern die Augen zu den wahren Kosten des Provisionsmodells öffnen: Seit 1. August müssen die Anlageberater ihre Kunden informieren, ob sie für die empfohlenen Anlagen Provisionen kassieren - nicht allerdings über deren Höhe. Das kritisiert Dorothea Mohn: "Nur wenn der Kunde die Höhe der Provisionen in Euro und Cent kennt, kann er ihre Bedeutung für die Bank einschätzen." Das sei Voraussetzung, damit sich Honorarberatung am Markt durchsetzen kann. Mohn geht davon aus, dass Provisionsberatung meist die teurere Alternative ist, "schon weil sie die Beratungen mitfinanzieren muss, die ohne Abschluss bleiben."
Für das Beraterhonorar kauft der Kunde die Garantie einer unabhängigen Beratung und einer breiten Produktpalette. Doch das heißt nicht, dass Beratungsqualität zwangsläufig im Preis inbegriffen ist. Denn das neue Gesetz für Honorarberater stellt keine speziellen Anforderungen auf und es gibt keine effektive staatliche Kontrolle. Die für die Anlageberater zuständige Bafin "prüft vor allem Formalien, Qualität interessiert nicht", so der Berliner Anlegeranwalt Dietmar Kälberer, Kanzlei Kälberer & Tittel. Nicht besser ist es bei den Finanzanlageberatern. Ihnen reicht für die Erlaubnis der Gewerbeaufsicht eine Prüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK). Für Kälberer keine echte Qualitätskontrolle.
Bislang ist das Angebot an Honorarberatung eher dünn. Neben weniger als 2000 freien Beratern sind drei Banken aktiv. Die Quirin Bank hat sich darauf spezialisiert - für Anlagebeträge ab 50.000 Euro -, ab 10.000 Euro gibt es seit Ende 2013 ein Onlineangebot. Comdirect bietet das ab 25.000 Euro, auch Cortal Consors wirbt für Honorardienste.
Immerhin wird die Suche nach Honoraranlageberatern einfacher. Seit 1. August bietet die Bafin ein Onlineregister unter www.bafin.de. Und wenn eine Bank das Angebot macht, muss sie das unter Angabe der Filialen auf ihrer Webseite zeigen. Schwieriger könnte das bei Honorarfinanzanlageberatern sein. Die stehen zwar im Register der örtlichen IHK. Daraus kann jeder Auskunft verlangen, es ist aber nicht unbedingt online zugänglich.
Trotz aller Kritik am Gesetz rät Verbraucherschützerin Mohn, Honorarberatern eine Chance zu geben: "Fließen Provisionen, ist das Risiko, schlecht beraten zu werden einfach zu hoch."
Wer auch berät
zu Geldanlage und Versicherungen
Bankberater sind meist Produktverkäufer, welche die komplette Produktpalette des jeweiligen Instituts anbieten und über sie aufklären können. In der Regel werden sie nach ihrem Verkaufserfolg entlohnt. Wer für die Bank viele Abschlüsse und/oder hohe Provisionen erwirtschaftet, bekommt entsprechend mehr.
Finanzvermittler beraten für Provision unabhängig von Banken und Versicherungen zu Finanzprodukten verschiedener Anbieter.
Versicherungsberater leben von einem Honorar, das sie in der Regel stundenweise abrechnen. Sie helfen vor allem dabei, den Versicherungsbedarf zu erkennen. (mehr Infos auf www.bvvb.de)
Versicherungsmakler beraten zu Versicherungsprodukten vieler verschiedener Anbieter und verdienen an der Provision.
Versicherungsvertreter/Ausschließlichkeitsvertreter arbeiten in der Regel nur für einen Versicherer oder eine Versicherungsgruppe, sie bieten dementsprechend nur Produkte aus diesen Häusern an und verdienen an der Provision.
Zertifizierte Finanzplaner (Certified Financial Planer, CFP) kümmern sich um sämtliche finanzielle Angelegenheiten vom ersten Sparvertrag bis zur Nachlassplanung. Sie werden an der European Business School in Eltville, an der Frankfurt School of Finance oder an der MLP University in Wiesloch ausgebildet. Viele CFP beraten auf Honorarbasis. (mehr unter www.fpsb.de)
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