Bedarfssätze angehoben

Mehr Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

25.01.19 17:30 Uhr

Mehr Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle | finanzen.net

Unterhaltspflichtige müssen für ihre minderjährigen Kinder seit Beginn des Jahres mehr Geld bezahlen.

von Bernhard Bomke, €uro Magazin

Grundlage dafür sind die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf für 2019 erhöht hat. Der monatliche Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe (bis zu fünf Jahre) steigt um sechs auf 354 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (sechs bis elf Jahre) um sieben auf 406 Euro und für Kinder der dritten Stufe (zwölf bis 17 Jahre) um neun auf 476 Euro. Für volljährige Kinder, die unterhaltsberechtigt sind, bleiben die Sätze unverändert.

Weil die Unterhaltspflichtigen, also zumeist die Väter, die Hälfte des Kindergeldes von den Bedarfssätzen abziehen dürfen, ergeben sich aus der neuen Tabelle entsprechend reduzierte Zahlbeträge. Sie liegen bei mindestens 257 Euro (Altersstufe 1), 309 Euro (Altersstufe 2) und 379 Euro (Altersstufe 3). Wenn das Kindergeld Mitte 2019 um monatlich zehn Euro erhöht wird, verringern sich die Zahlbeträge folglich um fünf Euro.

Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, Jugendämter und Gerichte orientieren sich jedoch daran. Sie wird seit 1979 herausgegeben.








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