Mehr Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
Unterhaltspflichtige müssen für ihre minderjährigen Kinder seit Beginn des Jahres mehr Geld bezahlen.
von Bernhard Bomke, €uro Magazin
Grundlage dafür
sind die Bedarfssätze in der sogenannten
Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht
Düsseldorf für 2019 erhöht
hat. Der monatliche Mindestunterhalt
für Kinder der ersten Altersstufe (bis zu
fünf Jahre) steigt um sechs auf 354 Euro,
für Kinder der zweiten Altersstufe (sechs
bis elf Jahre) um sieben auf 406 Euro und
für Kinder der dritten Stufe (zwölf bis
17 Jahre) um neun auf 476 Euro. Für volljährige
Kinder, die unterhaltsberechtigt
sind, bleiben die Sätze unverändert.
Weil die Unterhaltspflichtigen, also
zumeist die Väter, die Hälfte des Kindergeldes
von den Bedarfssätzen abziehen
dürfen, ergeben sich aus der neuen Tabelle
entsprechend reduzierte Zahlbeträge.
Sie liegen bei mindestens 257 Euro
(Altersstufe 1), 309 Euro (Altersstufe
2) und 379 Euro (Altersstufe 3). Wenn das
Kindergeld Mitte 2019 um monatlich
zehn Euro erhöht wird, verringern sich
die Zahlbeträge folglich um fünf Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine
Gesetzeskraft, Jugendämter und Gerichte
orientieren sich jedoch daran. Sie
wird seit 1979 herausgegeben.
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