Mehr Rechte für Bankkunden
Das Europaparlament hat eine ganze Reihe von Gesetzen für Bankkunden beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Bankenunion.
von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
Geht im Raum der EU eine Bank pleite, haften zuerst die Eigentümer der Bank und ihre Gläubiger, erst dann geht es an das Geld der Kunden. Deren Einlagen sollen europaweit pro Bank und Kunde bis zu einer Obergrenze von 100 000 Euro geschützt sein. Auch soll es europaweit einheitlichen Produktinformationsblätter geben. Diese sollen Anlegern helfen, Finanzprodukte zu vergleichen.
Für Riester-Produkte soll es kein Infoblatt geben. Zudem haben ab 2016 alle EU-Bürger Anrecht auf ein Girokonto. Die Verordnung verpflichtet Banken auch, ihre Kunden besser über Gebühren, Dispo- und Überziehungszinsen zu informieren und den Bankenwechsel zu vereinfachen.