Altersvorsorge

Rente vom Versicherer

25.04.15 03:00 Uhr

Rente vom Versicherer | finanzen.net

Wer zu Geld kommt, steckt es meist auf einen Schlag in eine Versicherung. Die spart das Kapital an oder zahlt sofort eine lebenslange Rente. Das ist längst nicht mehr so lukrativ wie einst.

von Uwe Schmidt-Kasparek, Euro am Sonntag

Gut 1.000 Euro pro Kopf. So viel haben Deutschlands Lebensversicherer voriges Jahr an jeden Bundesbürger ausgezahlt. Leider ist diese Zahl rein statistisch, denn die Assekuranz hat 2014 zwar insgesamt rund 85 Milliarden Euro ausgeschüttet, aber während einige fünf- oder gar sechsstellige Beträge bekamen, gingen andere leer aus.

Einen deutlichen Teil des Geldes konnten die Versicherer gleich wieder einkassieren - und zwar in Form von Einmaleinzahlungen. So nennen Fachleute Rentenversicherungen, die nicht Schritt für Schritt, sondern auf einen Schlag angespart werden. Insgesamt 29 Milliarden Euro konnten die Versicherer auf diese Art einnehmen, 13 Prozent mehr als 2013. Der wohl triftigste Grund für die Police: Wer kurz vor dem Ruhestand eine größere Summe erhält, kann sein Geld in eine lebenslange Rente umwandeln.

Die Produkte

Über 75 Prozent der Einmalbeiträge entfallen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf aufgeschobene oder sofort beginnende Rentenversicherungen. Das haben die Anbieter erkannt und werden nicht müde, neue Produkte auf den Markt zu werfen. So wirbt etwa die Provinzial Nordwest mit ihrem "GenerationenDepot", eine lebenslange Kapital­versicherung gegen Einmalbeitrag. Eingezahlt werden können Beträge zwischen 15.000 und einer Million Euro. Je nach Vorliebe kann der Kunde seinen Anlagebetrag reduzieren oder erhöhen. Und: Während der Laufzeit fallen keine Steuern an.

Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag werden auch als kurzfristige Geldanlage empfohlen. So wirbt die Sparkasse München mit der Combiflex Privatrente, die Festgeld und Rentenversicherung verbindet. Bei der Hanse Merkur muss der Kunde hoffen, dass die prognostizierte Verzinsung erreicht wird, denn diese ist keineswegs garantiert und kann sich Jahr für Jahr ändern. Mit einer Garantiestaffel in den ersten drei Jahren ist das "Flexible Vorsorgekonto" der Cosmos Direkt ausgestattet. Im ersten Jahr gibt es einen Garantiezins von 0,8 Prozent, im zweiten von 1,1 Prozent und im dritten von 1,7 Prozent. Ab dem vierten Jahr legt der Versicherer die Verzinsung jährlich fest. Derzeit beträgt der Satz 2,8 Prozent.

Der Vergleich

€uro am Sonntag hat Rentenpolicen mit klassischen Banksparbriefen verglichen, bei denen der Kunde 30.000 Euro für sieben Jahre anlegt. Geht es nur um die garantierten Summen, schneiden die Versicherungsangebote schlecht ab. Sie setzen sich nur gegen mäßig verzinste Sparbriefe durch. Bei der prognostizierten Ablaufleistung, also dem, was die Versicherung verspricht, aber nicht garantieren kann, sind die Policen dagegen den Sparbriefen überlegen (siehe Tabelle).

In der Vergangenheit waren Rentner mit Versicherungen stets besser dran als mit Sparbriefen. Das hat sich geändert, denn die Überschüsse der Versicherer sinken seit Jahren. Obendrein drücken die vielen Altverträge die Renditen der Policen, die jetzt abgeschlossen werden. Um die Jahrtausendwende gab es Garantiezinsen von bis zu vier Prozent. Hierfür muss die Branche Rückstellungen bilden, 2014 waren es 21 Milliarden Euro. Das Geld steht für die Überschüsse jüngerer Verträge nicht mehr zur Verfügung.

Dennoch kaufen viele Kunden - konkrete Zahlen kann der Branchenverband GDV nicht nennen - Rentenprodukte, die sofort auszahlen. Die Rendite dieser Policen leidet nicht nur unter den niedrigen Zinsen, sondern auch darunter, dass die Deutschen immer älter werden. Daher kalkulieren die Versicherer mit hohen Sicherheitsmargen, wie ein Vergleich mit älteren Sofortrenten zeigt. Bei der in der oberen Tabelle berechneten Sofortrente müsste der Kunde der Europa-Versicherung beispielsweise rund 87 Jahre alt werden, damit er das, was er eingezahlt hat, auch herausbekommt.

"Diese Wette kann der Kunde nur gewinnen, wenn er uralt wird", kritisiert Axel Kleinlein, Chef des Bundes der Versicherten (BdV). In jüngerer Zeit würden die Versicherer gegenüber der allgemeinen Sterbestatistik mit deutlich überzogenen Werten rechnen. Trotzdem hält Kleinlein die Grundidee einer lebenslangen Privatrente für gut. Er warnt allerdings, sie als Hinterbliebenenschutz zu betrachten. Stirbt der Kunde, fließt kein Geld mehr. Allein in der Garantiezeit von meist zehn Jahren wird die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Doch Garantien kosten Geld und schmälern die Rente.

Eine Frage der Bequemlichkeit

Trotz dieser Makel greifen die Kunden zu, denn die privaten Rentenversicherer gelten noch immer als absolut sicher. Selbst wenn einmal ein Unternehmen in Bedrängnis kommen sollte, gibt es mit Protektor einen Auffangfonds, der im Ernstfall fast zehn Milliarden Euro für notleidende Kunden aufbringen müsste.

Das wichtigste Argument für eine Rentenversicherung dürfte aber die Bequemlichkeit sein. "Die Produkte werden vor allem von Menschen abgeschlossen, die sich nicht mehr groß ums Geldanlegen kümmern wollen", so ein GDV-Sprecher. Die Rente fließt bis zum Lebensende, während das Kapital in einem Bankauszahlplan oder aus einem Investmentfonds lange vor dem Tod verbraucht sein kann. Was Inhaber einer Rentenpolice bekommen - ganz gleich, ob monatlich oder auf einen Schlag - hängt in erster Linie vom Anbieter ab. Daher lohnt sich ein Blick in die Tabellen.

Was das Finanzamt kassiert

Bekommt der Inhaber einer Rentenversicherung sein Kapital ausgezahlt - sei es als Rente oder auf einen Schlag - sind die Erträge, sprich die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Beiträge ohne Zusatzbeiträge, grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig. Hat der Versicherte sein 62. Lebensjahr vollendet und den Vertrag zwölf Jahre lang bespart, werden die Erträge nur zu 50 Prozent besteuert. Hierbei gilt der persönliche Steuersatz des Versicherten. Die Versicherung hat vorher stets die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent des Ertrags einzubehalten. Außerdem fallen zusätzlich noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Sind nur 50 Prozent der Erträge der Police steuerpflichtig, bekommt der Versicherte die Abgeltungsteuer des nun steuerfreien Ertrags über die Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt zurück.
Nützliche Tabellen mit Beispiel-Rechnungen (pdf)

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