Kindergeld bald nur noch mit Steuer-ID
Eltern, die Kindergeld beantragen, müssen ab 2016 bei der Familienkasse ihre Steueridentifikationsnummer sowie die des betreffenden Kindes angeben.
Das teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Mithilfe der Steuer-ID soll vermieden werden, dass Eltern mehrfach Kindergeld kassieren. Im nächsten Jahr gilt zunächst eine Übergangsfrist, während der die Nummern nachgemeldet werden können.
Wer bis 2017 keine Angaben gemacht hat, muss damit rechnen, leer auszugehen. Bei Erstanträgen soll es künftig ein eigenes Feld geben, um die Identifikationsnummern einzutragen. (Redaktion Euro am Sonntag)
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