Bundesrat beschließt Steuerentlastungen
Der Bundesrat hat den vom Bundestag bereits beschlossenen Steuerentlastungen für Bürgerinnen und Bürger zugestimmt.
Sie sollen bereits ab 1. Januar 2017 gelten.
Die Länderkammer betonte in Berlin, die Steuerentlastungen sollten insbesondere Familien sowie Alleinerziehenden und Geringverdienern zugutekommen. Das Gesetz muss nun noch von Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieben werden und soll danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Konkret steigt der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Schritten um 168 Euro im Jahr 2017 und um weitere 180 Euro im Jahr auf dann 9.000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird um 108 Euro und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro angehoben. Gleichzeitig erhöht sich das Kindergeld in beiden Jahren jeweils um monatlich 2 Euro je Kind. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.
Auf Kritik stieß bei den Ländern allerdings, dass für die Steuerausfälle, die durch den Abbau der kalten Progression zu erwarten sind, keine Kompensation vorgesehen ist. Sie betonen deshalb in einer Entschließung, dass ein solcher Ausgleich zur soliden Finanzierung des Abbaus der kalten Progression erforderlich sei.
BERLIN (Dow Jones)
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