Ombudsmann darf mehr schlichten
Der Ombudsmann des Versicherungsgewerbes erhält mehr Rechte: Er darf nun auch während eines Gerichtsverfahrens schlichten.
von Martin Reim, Euro am Sonntag
Das beschloss die Mitgliederversammlung des Trägervereins, teilte der Branchenverband GDV mit. Bislang endete die Kompetenz des Schlichters, sobald Klage erhoben wurde. Doch auch jetzt müssen etliche Bedingungen erfüllt sein, damit er eingreifen kann: Das Gericht muss eine Mediation vorschlagen und den Ombudsmann benennen, zudem müssen beide Streitparteien zustimmen. "Wir wollen nicht mit Gerichten in Konkurrenz treten", so Vereinsgeschäftsführer Horst Hiort.
Der Ombudsmann arbeitet kostenlos und kann bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro Entscheidungen fällen, die für Unternehmen verbindlich sind. Er ist für fast alle Konflikte zwischen Anbietern und Verbrauchern zuständig (www.versicherungs ombudsmann.de). Nur in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist ein anderer Schlichter tätig (www.pkv-ombudsmann.de).