Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Welche Banken beim Widerruf eines Darlehens kompromissbereit sind - und welche nicht

13.03.15 10:03 Uhr

Widerrufsjoker: Welche Banken beim Widerruf eines Darlehens kompromissbereit sind - und welche nicht | finanzen.net

Nach mittlerweile fast 1.500 geprüften Kreditverträgen können die Partneranwälte der Interessengemeinschaft Widerruf recht genau einschätzen, welche Banken beim Widerruf eines Kredits aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrungen kompromissbereit sind ...

- und welche nicht. Kompromissbereit bedeutet in diesem Fall, dass die Bank oder Versicherung nicht alle Forderungen rundweg ablehnt, sondern auf die Argumente eingeht und einen Vorschlag zur gütlichen Lösung macht.

Vorweg: Diese Vergleichsbereitschaft sehen wir fast ausnahmslos erst dann, wenn ein Fachanwalt eingeschaltet wird, der die jeweilige Widerrufsbelehrung genau unter die Lupe nimmt und dem Kreditinstitut die konkreten Fehler inklusive bereits ergangener Gerichtsurteile darlegt. Schreibt der Kunde selbst, dann erntet er in aller Regel ein Standard-Ablehnungsschreiben. Genauso läuft es, wenn ein Anwalt sich mit Massenschreiben an die Banken versucht, in denen er die Fehler der jeweiligen Widerrufsbelehrung nicht klar benennt. Deswegen arbeitet die IG Widerruf auch nur mit Anwälten zusammen, die ihr Handwerk beherrschen und bei jedem Vertrag ins Detail gehen.

Doch selbst, wenn das sogenannte Anspruchsschreiben der Anwälte kompetent gemacht ist, fällt die Reaktion der Kreditinstitute sehr unterschiedlich aus. Leider haben wir es mit einigen Banken zu tun, die sich offenbar auf die Position stellen: "Wenn Du was willst, dann verklag mich doch." Sie machen also außergerichtlich keine vernünftigen Angebote, sondern lehnen die Forderungen rundweg ab. Dazu gehören unserer Erfahrung nach beispielsweise die Deutsche Bank und die Commerzbank.

Diese Banken setzen darauf, dass der Kreditnehmer sich von den hohen Kosten, die ein Gerichtsverfahren mit sich bringt, abschrecken lässt und den Widerruf nicht weiter verfolgt. Ganz ausgefuchste Banken prüfen offenbar anhand der Kreditunterlagen sogar, ob der jeweilige Kreditnehmer die Voraussetzungen erfüllt, dass sein Fall von einer Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Sprich: Handelt es sich um einen Neubau und wird die Immobilie vermietet? Bereits eines dieser beiden Kriterien reicht ja bekanntlich aus, damit die Rechtsschutzversicherung aussteigt.

Dies machen sich einige Banken zunutze. Sind die Kriterien für eine Rechtsschutzsache erfüllt, dann zeigen sie sich kompromissbereiter als wenn dies nicht der Fall ist - wohl wissend, dass Sie ansonsten mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung möglicherweise vor Gericht eine teure Niederlage kassieren. Dem gegenüber stehen aber zum Glück auch etliche Banken und Versicherungen, die wir als vernünftig kennengelernt haben. Sie reagieren auf einen gut begründeten Widerruf mit einem Vergleichsangebot. Dieses beinhaltet in der Regel den Vorschlag, den Kredit zu einem niedrigeren Zinssatz fortzusetzen oder vorzeitig zu attraktiven Konditionen zu verlängern. Das kann in der Praxis beispielsweise so aussehen: Für einen Kredit mit Zinsbindung bis 2020 und einem Zinssatz von fünf Prozent bietet die Bank eine vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre zu einem Zinssatz von zwei Prozent an.

Das entspricht zwar nicht ganz dem aktuellen Marktzins, der bei guter Bonität derzeit durchaus auch 1,5 Prozent betragen kann. Es bedeutet dennoch für den Kreditnehmer eine ordentliche Ersparnis von 250 Euro monatlich je 100.000 Euro Kreditsumme - und zwar für die nächsten fünf Jahre bis zum Ende seiner ursprünglichen Zinsbindung. Insgesamt wäre das also bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro eine Ersparnis von 30.000 Euro - ein Ergebnis, das etliche Nutzer der IG Widerruf erzielen konnten.

Kreditinstitute, die wir als kompromissbereit kennengelernt haben, sind beispielsweise die ING Diba und die DSL Bank. Beide wägen aber den Einzelfall genau ab, so dass nicht jeder Kreditnehmer mit einem Vergleichsvorschlag rechnen kann. Auch BHW, Ergo, die Westdeutsche Immobilienbank und viele Volksbanken und Sparkassen sind durchaus für außergerichtliche Angebot zu haben. Da jede Volksbank und Sparkassen eine eigenständige Bank ist, ist hier auch die Vorgehensweise sehr unterschiedlich. Ein koordiniertes Verhalten innerhalb des jeweiligen Bankenverbunds konnten wir bislang jedenfalls nicht feststellen.

Kunden der genannten Banken haben also realistische Chancen, die Zinsen auf ihre Baufinanzierung mit Hilfe des Widerrufsjokers deutlich zu senken - ohne Klage und Gerichtsverfahren. Wenn Sie dagegen beispielsweise einen Kredit bei der Deutschen Bank oder der Commerzbank haben, müssen Sie sich auf einen stärkeren Gegenwind und auf eine Klage einstellen. Sinnvoll ist ein Vorgehen bei diesen Banken insbesondere dann, wenn es gelingt, eine Rechtsschutzversicherung ins Boot zu holen. Dann jedoch kann man vor Gericht eine komplette Rückabwicklung des Vertrags verlangen, die noch einmal wesentlich lukrativer sein kann als die Anpassung des Vertrags an niedrigere Zinsen.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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