Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Kein BGH-Urteil zum Thema Verwirkung - die Banken kämpfen beim Widerruf von Krediten mit allen Mitteln

24.06.15 09:05 Uhr

Widerrufsjoker: Kein BGH-Urteil zum Thema Verwirkung - die Banken kämpfen beim Widerruf von Krediten mit allen Mitteln | finanzen.net

Eigentlich sollte der 23. Juni größere Klarheit in die Diskussion um den Widerrufsjoker bringen...

An diesem Tag wollte der Bundesgerichtshof verhandeln, ob das Recht eines Verbrauchers auf Widerruf eines Darlehens verwirken kann. Diese Verwirkung wird von einigen Banken als eines ihrer Hauptargumente benutzt, wenn es darum geht, einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Kunden abzulehnen.

Wer­bung

Nun aber hat der BGH die Verhandlung zum Widerrufsjoker von der Tagesordnung abgesetzt. Begründung: Der Kläger habe die Revision zurückgezogen. Damit wird es zunächst keine Verhandlung und auch kein Urteil des BGH zu diesem Thema geben. Das ist sehr bedauerlich, da das Argument der Verwirkung derzeit von etlichen Banken dazu benutzt wird, ihren Kunden eine gütliche Einigung (zum Beispiel die Absenkung des Kreditzinses) zu versagen und damit die Verbraucherrechte auszuhebeln. Insofern wäre es wünschenswert gewesen, dass der BGH hier klar Stellung bezieht und die Diskussion um die Verwirkung beendet - zumal alle bisherigen Urteile dafür sprechen, dass die obersten Richter die Verwirkung bei Widerruf eines Darlehensvertrags verneinen. Im Endeffekt hätte ein solches Grundsatzurteil zahlreichen Bankkunden den Weg zu einem erfolgreichen Widerruf des Kredits geebnet.

Was ist nun hinter den Kulissen passiert, damit die Verhandlung abgesagt wurde? Nach einem Bericht des Handelsblatts haben der Kläger und die beklagte Bank, die DG Hyp, einen Vergleich ausgehandelt. Da es in dem vorliegenden Fall um die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung geht, wurde dem Kläger möglicherweise die Rückzahlung dieser Vorfälligkeitsentschädigung zuzüglich Zinsen und Übernahme sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten angeboten. Vielleicht auch in Kombination mit einem kleinen Aufschlag dafür, dass die Regelung vertraulich behandelt wird - von Schweigegeld will ich hier mal nicht sprechen.

Wer­bung

Möglicherweise handelt es sich dabei nicht nur um eine Initiative der beklagten Bank. Ich halte es für durchaus denkbar, dass hier die anderen Banken durch ihre Verbände darauf Einfluss genommen haben, dass durch die Verhinderung eines Urteils die Interessen der Banken insgesamt gewahrt bleiben. Die Folge eines BGH-Urteils wäre nämlich sehr wahrscheinlich eine weitere Welle an Kreditwiderrufen gewesen. Wenn dem so ist, dann kämpfen die Banken also hier mit allen Mitteln, um die Verbraucherrechte weiterhin auszuhebeln.

Wie könnte es nun weitergehen? Offenbar liegen wohl einige ähnlich gelagerte Fälle in Karlsruhe zur Entscheidung vor. Experten sind der Meinung, dass das Thema bereits in absehbarer Zeit wieder auf der Tagesordnung des BGH auftauchen könnte. Denn die obersten Richter haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie sich ihre Meinungsäußerungen nur sehr ungern durch externe Einflussnahme nehmen lassen.

Wer­bung

Die Entscheidung des BGH zur Verwirkung beim Widerrufsjoker ist verschoben - aber sehr wahrscheinlich nicht aufgehoben. Interessant wird sein zu sehen, ob sich die Banken nun außergerichtlich anders verhalten als zuvor. Wir werden an dieser Stelle darüber berichten.

Verbraucher, die eine Immobilienfinanzierung im Zeitraum nach 2002 abgeschlossen haben, sollten ihre Verträge auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen prüfen lassen und sich über die Möglichkeit eines Widerrufs informieren. Mit Hilfe der IG Widerruf (www.widerruf.info) können Sie Ihre Kreditverträge durch unabhängige Anwälte im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen lassen.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.