Roland Klaus-Kolumne Roland Klaus

Widerrufsjoker: Die 15 wichtigsten Dinge, die Sie wissen müssen, wenn Sie einen Kredit widerrufen wollen

27.07.15 10:19 Uhr

Widerrufsjoker: Die 15 wichtigsten Dinge, die Sie wissen müssen, wenn Sie einen Kredit widerrufen wollen | finanzen.net

Mit dem Widerruf eines Kredits können Verbraucher viel Geld sparen, indem sie auch bei noch laufender Zinsbindung aus ihrer teuren Baufinanzierung aussteigen und die niedrigen Zinsen für eine Umschuldung nutzen.

Die IG Widerruf (www.widerruf.info) dient dabei als Anlaufstelle zur Informationen und zur Prüfung der Kreditverträge durch erfahrene Rechtsanwälte. Im vorigen Kapitel dieser Kolumne haben wir Ihnen einen die ersten sechs grundlegenden Fragen in Zusammenhang mit dem sogenannten Widerrufsjoker beantwortet. Hier folgt Teil zwei:

7. Was bedeutet eigentlich der Widerruf eines Kredits?

Wenn Sie einen Kredit widerrufen, fordern Sie damit dessen Rückabwicklung. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut alle Zahlungen, die in Zusammenhang mit diesem Darlehen stehen, stornieren muss. Sie zahlen also den Kreditbetrag zurück, die Bank erstattet ihnen die Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das würde bedeuten, dass Sie nicht nur aus dem teuren Darlehen herauskommen, sondern zusätzlich noch eine Entschädigungszahlung für zu viel bezahlte Zinsen von ihrer Bank bekommen.

8. Wie realistisch ist die vollständige Rückabwicklung des Darlehens?

Die vollständige Rückabwicklung eines Kredits ist die Ausnahme und zumeist nur vor Gericht zu erreichen. Allerdings sehen wir in der Praxis der IG Widerruf, dass viele Banken im Rahmen eines Vergleichs bereit sind, den Kunden ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen zu entlassen. Eine Entschädigung für in der Vergangenheit zu viel bezahlte Zinsen wird dann nicht geleistet. Solche Kompromisse sind bei etlichen Banken außergerichtlich zu erreichen - ohne großes Kostenrisiko und vergleichsweise schnell.

9. Reagieren alle Kreditinstitute kompromissbereit?

Nein. Die Banken und Versicherungen agieren hier sehr unterschiedlich. Einige Häuser blocken komplett und lassen es darauf ankommen, ob der Kunde zu einer Klage bereit ist. Andere zeigen sich in hohem Masse vergleichsbereit. Die IG Widerruf hat die Erfahrungen mit einzelnen Kreditinstituten in ihrem Blog zusammengefasst.

10. Was ist, wenn der Kreditvertrag inzwischen verlängert wurde (Prolongation)?

Solange Sie bei einer Verlängerung eines Darlehens kein zusätzliches Geld aufgenommen haben, gilt die Prolongation nicht als eigenständiger Kredit. Das bedeutet: Ein Darlehen, das vor November 2002 abgeschlossen wurde und danach bei der gleichen Bank verlängert wurde, kommt für den Widerruf nicht in Frage. Im Umkehrschluss sind aber Darlehen aus der Zeit zwischen 2002 und 2005 noch interessant, die zwischenzeitlich prolongiert wurden.

11. Gilt der Widerrufsjoker nur für noch laufende Darlehen?

Nein. Auch Darlehen, die in der Vergangenheit durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet wurden, kommen in Frage. In diesem Fall kann die gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden, wenn der Kreditvertrag eine falsche Widerrufsbelehrung enthält. Die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung sollte nicht zu lange zurückliegen - vier bis fünf Jahre gelten noch als akzeptabel.

12. Gibt es beim Widerrufsjoker eine Verjährung?

Nein. Das Recht auf Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung verjährt nicht. Allerdings sehen einige Gerichte eine sogenannte Verwirkung. Dies bedeutet, dass man dem Kreditinstitut einen Schutz vor dem Widerruf zuspricht, weil der Kunde seit dem Abschluss des Vertrags über einen längeren Zeitraum den Kredit bedient hat und von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der Verjährung gibt es bei der Verwirkung keine klar definierten Fristen. Zudem ist die Verwirkung äußerst umstritten. Es ist zu erwarten, dass der BGH in absehbarer Zeit ein Urteil spricht, das die Verwirkung beim Kreditwiderruf ausschließt. Dies würde die Chancen der Verbraucher weiter erhöhen.

13. Kann ich auch KfW-Darlehen oder andere Förderdarlehen widerrufen?

In der Regel ja. Allerdings galten KfW-Darlehen nur bis Juni 2010 als private Verbraucherdarlehen. Später abgeschlossene KfW-Darlehen können daher nicht mehr widerrufen werden. Für Darlehen bis Mitte 2010 gilt: Sie dürfen nicht direkt mit der Förderbank abgeschlossen worden sein. Da KfW-Kredite in der Regel über die Geschäftsbank vermittelt werden, ist hier ein Widerruf möglich.

14. Wie kann ich mein Kostenrisiko begrenzen?

Da der Widerruf eines Darlehens ohne Anwalt wenig aussichtsreich ist, besteht für den Verbraucher ein Kostenrisiko. Dies können Sie begrenzen, indem Sie zunächst die Möglichkeit prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung in Frage kommt bzw. noch abgeschlossen werden kann (siehe Kapitel Rechtsschutz). Ist dies nicht der Fall, kommt möglicherweise ein Anwalt in Frage, der auf Basis eines Erfolgshonorars außergerichtlich tätig wird. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass hier nur aussichtsreiche Fälle angenommen werden. Geht es um die Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung, dann besteht die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer. Die IG Widerruf (www.widerruf.info) stellt den Kontakt her. Eine Prozessfinanzierung für den Widerruf eines laufenden Kredits wird von den Prozessfinanzierern aufgrund der hohen Streitwerte in der Regel abgelehnt.

15. Wann brauche ich eine Anschlussfinanzierung?

Es kann zwar nicht schaden, sich die grundsätzliche Zusage für eine Anschlussfinanzierung vor dem Widerruf zu besorgen. Wenn Sie allerdings über eine gute Bonität verfügen, ist das allerdings nicht unbedingt nötig. In der Praxis führt der Widerruf eines Kredits nämlich nicht dazu, dass die Bank diesen Widerruf bestätigt und den Kredit fällig stellt. Eher kommt es zu einem Vergleich, in dessen Verlauf der Kreditzins bei der bestehenden Bank nach unten angepasst wird, so dass eine Umschuldung überflüssig wird. Bestehen jedoch Zweifel an der Bonität oder entwickeln sich die Verhandlungen mit der Bank in Richtung einer Vertragsauflösung, dann sollte eine Anschlussfinanzierung sichergestellt sein. Die IG Widerruf ist dabei behilflich.

Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info

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