60 - Widerrufsjoker - wann kommt ein KfW-Darlehen für einen Widerruf in Frage?
Häufig erreicht uns bei der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) folgende Frage von Verbrauchern: "Ich habe bei meiner Immobilienfinanzierung einen normalen Kredit bei meiner Bank und zusätzlich einen KfW-Kredit aufgenommen. Kann ich den KfW-Kredit genauso widerrufen?"
Nun, die Antwort erinnert an das gute alte Radio Eriwan (die Älteren werden sich erinnern) und lautet: Im Prinzip ja. Allerdings gibt es ein paar Feinheiten, die den Widerruf von KfW-Krediten im Detail dann doch etwas knifflig machen können.
Zunächst einmal: Der sogenannte Widerrufsjoker, also die Möglichkeit, einen Kredit aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung nachträglich zu widerrufen, gilt nur für private Verbraucherkredite. Es ist unstrittig, dass ein Darlehen, dass Sie bei einer Bank oder einer Kreditinstitut aufgenommen, um als Privatmann eine Immobilie zu kaufen, ein solcher privater Verbraucherkredit ist.
Bei geförderten Darlehen und damit auch bei KfW-Darlehen sieht die Sache etwas anders: Dort gab es Mitte 2010 eine Gesetzesänderung (§491 BGB), die dazu führt, dass ein KfW-Kredit in vielen Fällen nicht mehr als privater Verbraucherkredit eingestuft wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn das KfW-Darlehen aufgrund öffentlichen Interesses zu einem vergünstigten Zinssatz vergeben wurde.
Da dies aber Sinn und Zweck der KfW-Darlehen ist, dürfte dieser Passus die meisten Kredite der Frankfurter Förderbank vom Widerruf ausnehmen - wenn sie nach Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Für Kredite, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, sieht die Sache wesentlich besser aus. Hier ist der Widerruf für KfW-Kredite und auch andere Förderkredite grundsätzlich möglich. Mit einer Ausnahme: Der Kredit darf nicht direkt mit der Förderbank geschlossen sein. Da aber zumindest KfW-Kredite stets über eine Geschäftsbank abgeschlossen werden, stellt dies kein Hindernis dar. Bei anderen Förderbanken, beispielsweise regionalen Instituten, kann das aber anders aussehen.
Da bei KfW-Krediten in der Regel die Widerrufsbelehrung der Geschäftsbank verwendet wurde, ist die Fehlerhäufung ähnlich hoch wie den normalen Bankkrediten. Sie liegt bei Darlehen aus den Jahren 2003 bis 2011 bei etwa 70 Prozent. Von daher lohnt es sich, auch den Kreditvertrag eines KfW-Darlehens einer kostenlosen Prüfung bei der IG Widerruf zu unterziehen.
Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt am Main und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerruf von teuren Kreditverträgen informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buch „Wirtschaftliche Selbstverteidigung“. Sie erreichen Ihn unter kontakt@widerruf.info
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